Ihr Arbeitsvertrag endet nicht automatisch, er dauert grundsätzlich über den Zeitpunkt der Pensionierung hinaus. Meist besteht aber zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine diesbezügliche Vereinbarung Arbeitsvertrag Erst lesen, dann unterschreiben! , die Sie im Arbeitsvertrag oder im Betriebsreglement nachlesen können.

Sind Sie beim Staat angestellt, wird Ihr Arbeitsvertrag mit Erreichen des Pensionsalters meist automatisch beendet. Eine schriftliche Regelung ist aber nicht zwingend. Eine Kündigung erübrigt sich auch, wenn es in der Firma üblich ist, den Arbeitnehmer mit Erreichen des AHV-Alters feierlich aus dem Dienst zu verabschieden. Fehlen Regelungen, müssen Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen – und zwar auf Ende jenes Monats, in dem Sie pensioniert werden. Die Kündigungsfristen sind einzuhalten, sofern Sie sich nicht mit der Firma auf einen anderen Termin geeinigt haben. Denn auch bei einer Pensionierung braucht der Arbeitgeber genügend Zeit, eine neue Arbeitskraft zu suchen.

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Beobachter-Abonnenten erhalten mit der Mustervorlage «So kündigen Sie Ihren Job» eine nützliche Vorlage, wie sie ihrem Arbeitgeber die Kündigung schriftlich mitteilen können.

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Julia Gubler, Redaktorin
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