«Frau Müller, ich habe eine Frage zu Telefonkosten», sagt ein Ratsuchender aus dem Wallis.
«Da sind Sie richtig bei mir. Worum geht es?», frage ich.
«Ich soll mehr als 50 Franken zahlen für irgendein Abonnement.»
«Haben Sie es denn bestellt?»
«Nicht, dass ich wüsste.»
«Waren Sie aber einmal auf einer Website?»
«Hm, ja, da war ich schon.»
«Und haben Sie dort ein Angebot angenommen und den Preis akzeptiert?»
«Na ja, ich wollte unbedingt ein Video schauen und hab darum nicht viel überlegt – vielleicht habe ich schon irgendwas angeklickt.»
«Aha, ein Video. Klar, da ist man neugierig.
«Genau. Ich wollte einfach mehr Details sehen.»
«Das verstehe ich total. Da mag man nicht mehr lange warten, da muss es schnell gehen.»
«Ja, genau.»
«Auf jeden Fall muss die Gegenseite beweisen, dass eine vertragliche Grundlage besteht. Kam die Rechnung separat oder steht der Betrag auf der Mobile-Rechnung?»
«Auf der Mobile-Rechnung.»
«Dann können Sie einfach den nicht geschuldeten Betrag abziehen, den Rest einzahlen und Ihrem Telefonanbieter unseren Musterbrief senden.»
«Kann mir dann nichts passieren?»
«Nein – solange man Ihnen keinen Vertrag nachweisen kann, müssen Sie nicht zahlen. Und bei schlüpfrigen Inhalten gibt es oft keinen Vertrag.»
«Was meinen Sie mit schlüpfrig?»
«Sie brauchen sich nicht zu schämen. Wir haben viele Anfragen von Kunden, die wegen Sexvideos in eine Kostenfalle geraten sind.»
«Was, Sexvideos? Es ging um ‹Garten ohne Unkraut – so gelingts›.»
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