Als Eric Leu die Einkäufe zu seiner Vespa trägt, ahnt er nicht, dass ihm bald Ärger droht – und das gleich 17-fach.

Zuerst ärgert er sich aber über seine Vespa. Denn die lässt sich nicht mehr starten. Leu, der eigentlich anders heisst, muss sie auf dem Veloparkplatz neben dem Einkaufszentrum stehen lassen – obwohl da ein richterliches Verbot gilt.

«Zugegeben: Ich habe mich nicht sofort um den Abtransport gekümmert», sagt Leu. Teils, weil der Mechaniker unsicher ist, was er tun soll. Teils, weil das Wetter in diesen Tagen garstig ist. Die Vespa bleibt 17 Tage lang stehen.

Partnerinhalte
 
 
 
 
Buchtipp
eRatgeber: Rechtsfragen im Strassenverkehr
eRatgeber: Rechtsfragen im Strassenverkehr

Als Leu sie abholen will, kleben 17 Zettel daran. Für jeden will die Securitas eine Umtriebsentschädigung von 60 Franken, 1020 Franken insgesamt. Die Firma treibt für die Eigentümerin des Einkaufszentrums Gebühren fürs Falschparkieren ein.

Leu meldet sich bei der Securitas und verlangt, dass ein Teil der Forderung storniert wird. Doch die Securitas blockt ab.

Leu ruft das Beratungszentrum des Beobachters an. «Etwas zahlen müssen Sie – aber sicher nicht 17-mal 60 Franken», sagt die Beraterin. Umtriebsentschädigungen müssen nämlich angemessen sein.

Leu meldet sich bei der Eigentümerin des Einkaufszentrums. Sie finden eine Lösung: Er zahlt 200 Franken.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren