Im Kriminalfall mit der Geschäftsnummer UH180119-O stecken Emotionen. «Es ist eines Rechtsstaats unwürdig, ein Produkt (CBD-Hanf) legal auf dem Markt zuzulassen und gleichzeitig dessen Händler wie Straftäter zu behandeln», schreibt Rico Daniel, selber Händler, im April 2018 in einer zornigen Replik ans Zürcher Obergericht. «Hier läuft eine Hexenjagd.»

Zu diesem Zeitpunkt ist der 44-Jährige seit Monaten in eine Strafuntersuchung verwickelt. Entstanden ist sie aus winzigem Anlass – wegen eines Hanfsamens.

Am Schluss versuche ihm die Justiz «mit an den Haaren herbeigezogenen Erwägungen» auch noch den Schwarzen Peter zuzuschieben, lässt Daniel weiter Dampf ab. Zwischenfazit des Mannes, den man in der Branche als «King in Sachen Dampfen» kennt: «Das ist echt Banane.»

Entzündet hat sich der Furor am Präsent eines gutmeinenden Lieferanten. Rico Daniel, der in Kloten ein Geschäft für E-Zigaretten und andere Produkte betreibt, bestellte im April 2017 übers Internet Hanfsamen aus CBD-Produktion. Aus diesem Saatgut wachsen Pflanzen, die in Blütenreife einen THC-Gehalt von weniger als einem Prozent aufweisen. Somit ist CBD-Saatgut legal CBD Gibts bald ein Cannabis-Label? und für die Einfuhr in die Schweiz nicht meldepflichtig.

Polizeiliche Einvernahme

Aus Österreich wird geliefert, wie bestellt: 200 Hanfsamen der Sorte Futura 75 und 10 Samen der Sorte Candida, Kostenpunkt 167 Euro. Als Beigabe dazu jedoch, fein säuberlich verpackt und ordnungsgemäss angeschrieben, auch ein einziges Körnchen der Sorte White Widow x Bubble Gum. Daraus wächst Hanf mit mehr als einem Prozent des berauschenden Wirkstoffs THC, seine Verwendung ist deshalb verboten.

Im Kriminalfall mit der Geschäftsnummer UH180119-O wird daraus das Asservat A010587345: der Samen des Anstosses. Nachdem das Grenzwachtkorps am Flughafen die Postsendung abgefangen und dabei neben den 210 legalen Sämchen das eine illegale aufgespürt hat, wird Rico Daniel zur polizeilichen Einvernahme Recht Was darf die Polizei? vorgeladen.

Sofort bietet er an, auf dem Posten vorbeizukommen und die Angelegenheit unbürokratisch aus der Welt zu schaffen. Schliesslich ist die Sachlage klar: Die Kaufquittung belegt, was Daniel bestellt und bezahlt hat – und was nicht. Doch die Untersuchungsbehörden beharren auf dem formellen Ablauf. Das Verfahrensmonster wird aus dem Käfig gelassen.
 

«Ich war über ein Jahr in ein Strafverfahren verwickelt. Das hat meinem Ruf als Geschäftsmann geschadet.»

Rico Daniel, Hanfimporteur


Bald hat der «King in Sachen Dampfen» eine Strafuntersuchung am Hals. Das Statthalteramt des Bezirks Bülach geht davon aus, die Lieferung sei falsch deklariert worden, und leitet daraus «den dringenden Verdacht ab, der Beschuldigte könnte gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen haben». Zur Absicherung wird eine forensische Analyse der sichergestellten Hanfkörner angeordnet – für die Akten: Referenznummer K170713-027. Das Ergebnis entspricht den Erwartungen, White Widow x Bubble Gum ist verboten. Inzwischen ist es Juli 2017.

Checkliste «Polizeiliche Einvernahme» bei Guider

Bei einer Strafuntersuchung ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen. Können Aussagen wie «Ich kann mich nicht erinnern!» bereits gegen einen verwendet werden? Ist man verpflichtet, das Protokoll zur Einvernahme zu unterschreiben? Beobachter-Abonnenten erhalten die Antworten in der Checkliste «So kommen Sie in der polizeilichen Einvernahme nicht unter die Räder».

Wer bezahlt?

Es wird weiterermittelt. Doch Rico Daniel kann «ein schuldhaftes Verhalten nicht rechtsgenügend nachgewiesen werden», weshalb der Statthalter ein halbes Jahr später klein beigibt und das Verfahren einstellt Strafuntersuchung Kann man mich einfach verhaften? . In der Verfügung dazu eröffnet das Amt allerdings die nächste Front: Die forensische Untersuchung wäre zu vermeiden gewesen, hätte der Beschuldigte «sein Vorhaben rechtzeitig gemeldet». Daher müsse er die Kosten dafür selber übernehmen.

«Was hätte ich denn melden sollen?», kontert Rico Daniel. Für den Import von legalem CBD-Saatgut gibt es keine Melde- und Bewilligungspflicht. Und von der Existenz des unverlangt mitgelieferten illegalen Hanfsamens habe er erst bei der Vernehmung durch die Polizei erfahren. «Den unverhältnismässigen Verfahrensaufwand hat allein das Statthalteramt zu verantworten.»

Das sieht auch die übergeordnete Instanz so, das Obergericht des Kantons Zürich. Ende Juli 2018 heisst es Daniels Beschwerde gegen die Kostenauflage gut, die Staatskasse übernimmt. Ist damit alles wieder gut? Überhaupt nicht, sagt Rico Daniel. Aus nichtigem Anlass sei er für mehr als ein Jahr in ein Strafverfahren involviert worden, grollt er. «Das hat meiner Reputation als Geschäftsmann geschadet.» Deswegen hat er in seiner Beschwerde eine Entschädigungsforderung über 6500 Franken deponiert.

Darüber befinden muss auf Anweisung des Obergerichts wiederum das Bülacher Statthalteramt. Mit dem bisherigen Tempo ist es somit gut möglich, dass sich die Affäre UH180119-O noch eine ganze Weile hinzieht.

Von seiner fatalen Bestellung vom Frühling letzten Jahres hat Rico Daniel bis heute bloss ein Foto der Staatsanwaltschaft gesehen. Die Freigabe der 210 legalen Hanfsamen, die damals beschlagnahmt wurden, lässt weiter auf sich warten. Echt Banane.

Die beschlagnahmte Lieferung

Dieses Bild kann nicht angezeigt werden.
Mehr zu Polizei bei Guider

Um für Recht und Ordnung zu sorgen, kann die Polizei diverse Aktionen im Rahmen der Verhältnismässigkeit durchführen. Doch auch Sie haben Rechte! Erfahren Sie als Beobachter-Abonnentin, ob die Polizei beispielsweise zu Leibesvisitationen und Hausdurchsuchungen berechtigt ist und was Sie bei einer Verkehrskontrolle erdulden müssen.

Lesen Sie, was wir beobachten.
«Lesen Sie, was wir beobachten.»
Dani Benz, Ressortleiter
Der Beobachter Newsletter