Bereits seit 30 Jahren ist Sabine Thiel (Name geändert) bei der Billag angemeldet. Weil sie kein Fernsehgerät besitzt, zahlt sie nur für Radioempfang. Doch die Billag scheint ihr das nicht zu glauben. Thiel erhält ein Schreiben, in dem sie aufgefordert wird, ein Online-Formular auszufüllen (siehe unten). Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?

4 Fragen: Das Beobachter-Beratungszentrum gibt Antwort
  1. Muss man das Online-Formular der Billag ausfüllen?
    Nein. Wer es nicht tut, riskiert nicht, bestraft zu werden. Denn es besteht keine gesetzliche Pflicht, das Formular auszufüllen. Im Schreiben der Billag steht aber, dass ein Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz mit einer Busse bis zu 5000 Franken bestraft werden könne. Diese Formulierung ist missverständlich. Die Androhung der Busse gilt nur für Personen, die fernsehen und/oder Radio hören, ohne die Empfangsgebühren zu bezahlen. Wer das Online-Formular nicht ausfüllt, darf nicht gebüsst werden.
  2. Wer muss die Radio- und Fernseh-Empfangsgebühren bezahlen?
    Wer ein «zum Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen geeignetes Gerät» besitzt.
  3. Muss jeder die Fernseh-Empfangsgebühren bezahlen, der einen Computer oder ein Tablet mit Internetanschluss hat?
    Nein. Die TV-Gebühr ist nur geschuldet, wenn man Digital-Abonnent ist oder sich bei einem Gratisanbieter wie Wilmaa oder Zattoo hat registrieren lassen. Im Juni 2015 nahm das Volk die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes an. Neu werden die Radio- und Fernsehgebühren pro Haushalt erhoben, auch wenn niemand ein Radio- oder TV-Gerät besitzt.
  4. Gilt diese Regel schon?
    Nein. Die neue Regel, dass jeder Haushalt zahlen muss, gilt erst ab 2019.
Das Schreiben der Billag
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Änderung ab 2019

Mit der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) ändert sich ab 1. Januar 2019 die Abgabe für die Radio- und Fernsehgebühren. Was das konkret bedeutet, erfahren Sie hier.

zum Artikel Serafe Das sollten Sie zur Gebühr wissen