Nein. Dafür ist eine Erklärung beim Zivilstandsamt nötig. Sie können sie jederzeit abgeben, sobald die Gesetzesänderung in Kraft ist – das wird am 1. Juli 2022 sein.

Sie beide müssen dann persönlich auf dem Zivilstandsamt vorbeigehen und dort Ihre Personalien und die eingetragene Partnerschaft mit Dokumenten belegen und die Umwandlungserklärung unterzeichnen. Falls Sie wollen, können Sie die Erklärung wie bei einer Hochzeit vor zwei Zeugen im Traulokal abgeben. Dann wird Ihr Zivilstand auf «verheiratet» geändert.

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Wenn Ihnen die eingetragene Partnerschaft passt, besteht keine Verpflichtung, sie in eine Ehe umzuwandeln. Es wird also weiterhin eingetragene Partnerschaften geben, allerdings können nach dem Inkrafttreten der «Ehe für alle» keine solchen mehr begründet werden. 

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Mehr zu Eintragung der Partnerschaft

Seit dem 1. Juli 2022 können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten oder sie führen den Status einer eingetragenen Partnerschaft weiterhin fort. Erfahren Sie als Beobachter-Abonnentin oder -Abonnent, was sich für Sie ändert, wenn Sie sich für eine Heirat entscheiden und welche Rechte in puncto Vermögen, Unterhalt, Altersvorsorge oder Wohnung weiterhin in einer eingetragenen Partnerschaft gelten.

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