Wer darf den Hund behalten?
Unsere Liebe ist zu Ende, wir lassen uns scheiden. Wir beide möchten aber unseren Hund behalten. Wer bekommt ihn?
Veröffentlicht am 3. September 2025 - 08:49 Uhr
Die erste Frage ist: Wem gehört der Hund aus rechtlicher Sicht? Wenn Ihr Ehepartner den Hund schon vor der Ehe hatte, ist er Alleineigentümer und behält den Hund.
Falls er den Hund während der Ehe angeschafft und Sie beide ihn gepflegt haben, sind Sie Miteigentümerin am Hund. Dann muss das Gericht entscheiden, wer das Tier behalten darf.
Es muss dabei prüfen, wer dem Tier eine bessere Haltung und Versorgung bieten kann. Dabei spielen zeitliche, organisatorische und finanzielle Möglichkeiten eine Rolle. Wer leer ausgeht, kann eine Entschädigung erhalten.
Wenn Kinder mit im Haushalt leben, kann das Kindeswohl ausschlaggebend sein. Wenn die emotionale Bindung zwischen Kind und Hund sehr eng ist, wird das Tier oft dem Elternteil zugesprochen, bei dem die Kinder leben. Wie beim Kind kann ein Besuchsrecht für den Hund vereinbart werden, damit der Partner, der den Hund nicht erhält, weiterhin Kontakt zum Tier hat.
Eine Scheidung kostet immer Kraft, egal ob diese einvernehmlich oder gerichtlich in einer Kampfscheidung vollzogen wird. Als Beobachter-Abonnentin oder -Abonnent erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen zum Scheidungsrecht.
Finden Sie etwa mithilfe eines Merkblatts heraus, wie sich die Scheidungsalimente zusammensetzen, was bei einem Gerichtsverfahren auf Sie zukommt und wie das eheliche Vermögen geteilt wird.
Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.
Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.