Die erste Frage ist: Wem gehört der Hund aus rechtlicher Sicht? Wenn Ihr Ehepartner den Hund schon vor der Ehe hatte, ist er Alleineigentümer und behält den Hund.

Falls er den Hund während der Ehe angeschafft und Sie beide ihn gepflegt haben, sind Sie Miteigentümerin am Hund. Dann muss das Gericht entscheiden, wer das Tier behalten darf.

Es muss dabei prüfen, wer dem Tier eine bessere Haltung und Versorgung bieten kann. Dabei spielen zeitliche, organisatorische und finanzielle Möglichkeiten eine Rolle. Wer leer ausgeht, kann eine Entschädigung erhalten. 

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Faire Scheidung
Faire Scheidung

Wenn Kinder mit im Haushalt leben, kann das Kindeswohl ausschlaggebend sein. Wenn die emotionale Bindung zwischen Kind und Hund sehr eng ist, wird das Tier oft dem Elternteil zugesprochen, bei dem die Kinder leben. Wie beim Kind kann ein Besuchsrecht für den Hund vereinbart werden, damit der Partner, der den Hund nicht erhält, weiterhin Kontakt zum Tier hat.

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