Normalerweise werden Ergänzungsleistungen erst ab dem Monat ausgerichtet, in dem man sich angemeldet hat. Wenn alle Voraussetzungen zum Bezug erfüllt sind, versteht sich.

Da der Eintritt in ein Heim oft kurzfristig erfolgt und mit Umständen verbunden ist, erhält man mehr Zeit für die Anmeldung. Sprich: Es gibt eine Sonderregelung in diesem Fall.

Ihre Mutter bekommt die EL rückwirkend, sofern sie den Antrag innert sechs Monaten nach dem Heimeintritt stellt. In diesem speziellen Fall zahlt die Ausgleichskasse die Beiträge also ab dem Monat des Eintritts aus, auch wenn das Formular erst später eintrifft. Falls Ihre Mutter diese Sechsmonatsfrist jedoch verpasst, erhält sie die Leistungen erst ab dem Monat der Anmeldung.

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Darum: Warten Sie nicht zu lange, damit keine Finanzierungslücke bei den Heimkosten entsteht. Auch deshalb, weil die Bearbeitung eines Gesuchs schnell mal bis zu drei Monate dauern kann. Und in dieser Zeit muss die Mutter die Heimkosten selbst tragen.

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Um Ergänzungsleistungen (EL) zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie nicht nur, welche das sind, sondern auch, welche Auswirkungen eine Hausübertragung hat und welche Rechtsmittel bei einem negativen Entscheid offenstehen.

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