IV-Rente bei wechselndem Gesundheitszustand – was gilt?
Meine Arbeitsfähigkeit schwankt. Die IV sagt, ohne stabilen Gesundheitszustand könne sie nichts machen. Stimmt das?

Veröffentlicht am 5. November 2025 - 09:58 Uhr

Nein. Massgebend ist, ob Sie während mindestens eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich zu 40 Prozent nicht arbeitsfähig sind. Dann muss die Invalidenversicherung (IV) aktiv werden. Frühestens sechs Monate nach der Anmeldung kann sie eine Rente sprechen.
IV-Stellen reagieren leider oft abweisend bei instabilem Gesundheitszustand. Wenn eine zumutbare Eingliederungsmassnahme für Sie noch nicht möglich ist, kann die IV auch eine befristete Rente sprechen, bis sich Ihr Gesundheitszustand verbessert.
Wichtig ist, dass Sie sich bei der IV anmelden, spätestens sechs Monate nachdem Sie arbeitsunfähig geworden sind. Sonst riskieren Sie, Ansprüche zu verlieren.
Sollte die IV Ihren Anspruch wegen eines instabilen Gesundheitszustands ablehnen, verlangen Sie einen Vorbescheid. Sobald dieser kommt, haben Sie 30 Tage Zeit, Einwand zu erheben (Musterbrief). Wenn möglich, machen Sie das mit einem Anwalt. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, melden Sie sich bei Rechtsberatungsstellen wie Pro Infirmis, Procap und UP.
Hat jemand Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung, wird abgeklärt, zu welchem Grad der Anspruch besteht. Das IV-Verfahren ist sehr komplex und kann sich über eine längere Zeit ziehen, was viele verunsichern und frustrieren kann. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie, wie die IV vorgeht, wenn Sie sich für eine Rente anmelden und was Sie tun können, wenn Sie einen Entscheid anfechten wollen.
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