Witwen- oder Altersrente – was rentiert sich mehr?
Übers Jahr gesehen, bekäme ich mit der 13. Altersrente mehr, doch meine monatliche Witwenrente ist bis jetzt höher. Was soll ich tun?

Veröffentlicht am 5. März 2026 - 06:00 Uhr

Alle Personen, die am 1. Januar 2026 eine Hinterlassenenrente bezogen haben und sich im AHV-Referenzalter befinden, haben die Wahl. Diese sollte gut überlegt sein.
Die AHV-Altersrente wird neu 13-mal pro Jahr ausgezahlt, die Witwen- und Witwerrente 12-mal. In Ihrem Fall ist die Altersrente im Jahresbetrag höher, bei der Witwenrente wären die Monatsbeträge höher. Beim Wechsel zur Altersrente würde Ihnen jeden Monat Geld fehlen. Profitieren würden Sie erst im Dezember dank der 13. Altersrente.
Wer wie Sie gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Alters- sowie eine (Witwer- oder) Witwenrente der AHV erfüllt, erhält nur die höhere Rente. Dazu nimmt die Ausgleichskasse eine Vergleichsrechnung vor. Betroffene können normalerweise nicht wünschen, welche Rente sie wollen.
Weil die 13. AHV-Rente eingeführt wird, müssen die Ausgleichskassen nun alle Hinterlassenenrenten der pensionierten Witwen und Witwer überprüfen und neu rechnen. Die Altersrente könnte bei manchen zur höheren Rente geworden sein. Mitgezählt werden neben den 13 Altersrenten allenfalls ein Verwitwetenzuschlag und der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration.
Für alle, die am 1. Januar 2026 eine Witwen- oder Witwerrente bezogen haben und im AHV-Referenzalter sind, gilt eine Sonderregelung: Sie dürfen zwischen Witwen- und Altersrente wählen. Die Ausgleichskasse muss sich bei Ihnen melden und Ihnen die Wahlmöglichkeit unterbreiten. Sie haben 30 Tage Zeit, zu reagieren.
Falls Sie die Altersrente wünschen oder nicht antworten, wird Ihnen bestätigt, dass Sie noch bis November 2026 die Witwenrente bekommen. Spätestens bis November werden Sie eine Verfügung mit Leistungsabrechnung erhalten. Die Ausgleichszahlung erfolgt im Dezember. Wenn Sie der Ausgleichskasse mitteilen, dass Sie Ihre Witwenrente behalten wollen, wird Ihnen das direkt in einer Verfügung bestätigt. Sie können sich später nicht mehr umentscheiden.





