Die Bank möchte von Ihnen das Recht erhalten, Ihre Hypothek weiterzuverkaufen, zum Beispiel an eine andere Bank im In- oder Ausland. Das gäbe Ihrer Bank die Möglichkeit, nötigenfalls rasch zu Geld zu kommen.

Der neue Besitzer müsste Ihre Hypothek zu den aktuellen Bedingungen übernehmen; Sie müssen keine Zinserhöhung oder Ähnliches befürchten.

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Vorteile bringt das trotzdem nur der Bank, nicht Ihnen. Wenn Sie einen laufenden Hypothekarvertrag haben, sind Sie nicht gezwungen, auf den Wunsch der Bank einzugehen.

Sie können den Vorschlag zur Vertragsänderung ablehnen oder einfach ignorieren. Ihr bestehender Vertrag läuft dann unverändert bis zum Ablauf weiter.

Sie müssen aber damit rechnen, dass das Thema dann, wenn es um die Verlängerung des Vertrags geht, wieder aufs Tapet kommt. Zahlreiche Banken haben solche Klauseln in ihren Hypothekarverträgen, man kann aber darüber verhandeln.

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Im Merkblatt «Übersicht Hypothekarmodelle» sehen Beobachter-Abonnentinnen und -Abonnenten die Charakteristika der verschiedenen Hypotheken. Die Tabelle «Vergleich der Hypothekarangebote» hilft ausserdem dabei, die Offerten der Geldinstitute einzutragen, um so die monatliche Belastung gegenüberzustellen.

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