Ein Testament muss bestimmte Formvorschriften erfüllen, damit es gültig ist:

  • Erstens muss es tatsächlich von A bis Z selbst von Hand geschrieben sein.
  • Zweitens gehören Datum und Unterschrift darauf.

Zu Ihrer Frage: Von Rechts wegen ist Handschrift verlangt. Sie können das Testament also auch mit Bleistift schreiben. Aber es ist problematisch, da Wörter oder ganze Sätze einfach ausradiert werden können. In diesem Sinne rate ich Ihnen, das Testament nochmals neu zu schreiben mit einem Stift, dessen Schrift nicht ohne weiteres entfernt oder verändert werden kann.

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Oder Sie überschreiben das bestehende Dokument zum Beispiel mit einem Kugelschreiber. Danach bewahren Sie das Testament an einem Ort auf, wo es leicht gefunden werden kann. Das kann zu Hause sein. Oder Sie hinterlegen es bei der zuständigen Behörde gegen eine Gebühr. Welche Stelle zuständig ist, können Sie bei Ihrer Wohngemeinde erfragen.

Eine Lupe wird vor ein grünes Blatt Papier gehalten und eine Schreibfeder setzt zum Schreiben an. Die Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten aus dem Beobachter-Beratungszentrum prüfen im «Testament-Check», ob Ihr Letzter Wille gültig, klar und vollständig verfasst ist. Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin und erhalten Sie eine Analyse Ihres Vorsorgedokuments.
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Beratung zum Testament
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