Ja. Ihr Mann spart zwar Prämien, weil er die höchste Franchise von 2500 Franken gewählt hat. Weil seine Krankheitskosten aber diese Franchise stets übersteigen, muss er jedes Jahr die 2500 Franken Kostenbeteiligung zahlen. Das ist mehr, als er bei den Prämien sparen kann – das sind nämlich maximal 1540 Franken im Jahr. Mehr Rabatt darf die Krankenkasse laut Gesetz nicht gewähren: höchstens 70 Prozent auf die Differenz zwischen tiefster und höchster Franchise (siehe Checkliste unten).
Für Ihren Mann lohnt sich nur die Minimalfranchise von 300 Franken.
Sie hingegen zahlen mit der Minimalfranchise zu viel. Das Bundesamt für Gesundheit hat berechnet: Wer von der Grundversicherung pro Jahr weniger Leistungen bezieht als 1500 bis 2000 Franken (je nach Versicherungsmodell), wählt am besten die höchste Franchise. Die mittleren Franchisen von 500 bis 2000 Franken sind in der Regel nicht optimal. Zudem gewähren die Kassen nicht immer den Maximalrabatt oder ansteigende Rabatte bis zur höchsten Franchisenstufe. Weil sie das nicht müssen und weil bei mehreren Rabatten – etwa für das Hausarztmodell – die Minimalprämien nicht unterschritten werden dürfen.
Der Risikofaktor
Aufgepasst aber: Wenn Sie krank werden und unerwartet höhere Kosten anfallen, müssen Sie Ihre Kostenbeteiligung selbst tragen können. Und die beschränkt sich nicht auf die Franchise. Hinzu kommt der Selbstbehalt von zehn Prozent der Behandlungskosten – laut Gesetz bis zu 700 Franken im Jahr.
Bei der höchsten Franchise müssen Sie womöglich auf einen Schlag Behandlungen von 3200 Franken selber bezahlen können (2500 + 700 Franken). Falls Sie Hausfrau oder pensioniert sind, gilt das auch bei einem Unfall
, weil Sie bei der Krankenkasse unfallversichert sind.
Wie viel Prämien spare ich, wenn die höchste Franchise gewählt wird? Wann rechnet sich eine höhere, wann eine tiefere Franchise? Beobachter-Abonnenten erhalten mit der Checkliste «Kostenbeteiligung und Prämienrabatt» einen Überblick zu Franchisen und Prämien. Ein einfaches Fallbeispiel zeigt überdies, wie die Franchisenwahl sinnvoll abgestützt wird.
3 Kommentare
….. und sollte sich die Behandlung über den Jahreswechsel hinziehen, wird Franchise und Selbstbehalt gleich zweimal fällig, da beide Massnahmen pro Jahr und nicht pro Behandlung erhoben werden. Auch der Abzug in der Steuererklärung für Gesundheitskosten könnte eine Rolle spielen.
Wenn ich Ende Jahr in ein Spital gehen muss und dann anfangs Jahr wieder, kostet es sogar 6400 Franken und das innert kürzester Zeit. Das ist nicht zu unterschätzen und muss berücksichtigt werden.
Ich finde es nicht in Ordnung, dass jemand jahrelang eine hohe Franchise wählt, dadurch KK-Prämien spart und sobald man krank wird, die Franchise reduziert. Mit diesem Vorgehen nützt man das System aus und zwar zu Lasten aller anderen Prämienzahler. Ein Franchise-Wechsel sollte erste nach einer Karenzfrist von mindestens 2 Jahren möglich sein.