Die Grundversicherung übernimmt die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung mit Krebsabstrich alle drei Jahre. Nur in den zwei Jahren dazwischen zahlt die Zusatzversicherung. Wenn die Grundversicherung zuständig ist, darf die Zusatzversicherung die Kostenbeteiligung nicht übernehmen. Das verbietet das Gesetz.

Jede versicherte Person muss sich in der Grundversicherung an den Kosten beteiligen. Die Beteiligung besteht aus der festen Jahresfranchise und aus einem prozentualen Selbstbehalt.

Die Jahresfranchise beträgt bei Erwachsenen im Minimum 300 Franken pro Jahr. Um Prämien zu sparen Hotline-Frage Welche Franchise sollen wir wählen? , kann die Franchise auf bis zu 2500 Franken erhöht werden.

Zusätzlich zahlen Sie auf jeder Behandlung eine Selbstbeteiligung von 10 Prozent der anfallenden Kosten. Sie ist auf 700 Franken im Jahr begrenzt. Die höchste Kostenbeteiligung pro Jahr variiert also zwischen 1000 und 3200 Franken.

Nachteile, wenn Grundversicherung zuständig ist

Wenn nun in diesem Jahr die Grundversicherung für die Bezahlung der Vorsorgeuntersuchung zuständig ist, kann Ihr Leistungsanspruch von Ihrer Kostenbeteiligung «aufgefressen» werden. Das ist immer dann so, wenn Sie in diesem Kalenderjahr noch nicht aus anderen Gründen in ärztlicher Behandlung waren und Ihre Franchise zusammen mit der prozentualen Selbstbeteiligung höher ist als die Arztrechnung.

Warum aber hat die Krankenkasse Ihre Kosten sonst jeweils vergütet? Vermutlich waren Sie in anderen Jahren zu einem späteren Zeitpunkt bei der Frauenärztin und hatten die Franchise bereits aufgebraucht. Oder aber Sie haben im vergangenen Herbst die Jahresfranchise erhöht und müssen darum mehr selber zahlen.

All diese Umstände gelten mit wenigen Ausnahmen auch für Vorsorgeuntersuchungen. Im Rahmen von gewissen Früherkennungsprogrammen einzelner Kantone müssen Frauen ab dem 50. Altersjahr zumindest auf der Screening-Mammografie keine Franchise zahlen.

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