Ja, die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten. Zuerst müssen Sie das Gerät aber drei Monate lang testen. Wenn es hilft, zahlt die Kasse. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die Mittel- und Gegenständeliste, kurz MiGeL. Darin steht, dass solche Beatmungsgeräte gemietet oder gekauft werden können. Wenn man es kaufen will, muss die Kasse rund 1200 Franken bezahlen, maximal alle fünf Jahre.

Die sogenannten CPAP-Geräte werden meist an Patientinnen und Patienten vermietet statt verkauft. Oft benötigen sie ein solches jedoch über Jahre. Dann ist ein Kauf meist günstiger.

Sofern es für Sie medizinisch notwendig ist und Sie eine entsprechende pneumologisch-fachärztliche Verordnung haben, reichen Sie bei der Grundversicherung vorab ein Kostengutsprachegesuch ein. Falls die Kasse ablehnt, verlangen Sie eine Verfügung. Wie das geht, zeigt dieser Musterbrief (exklusiv für Beobachter-Mitglieder). Danach können Sie schriftlich Einsprache erheben.

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Weigert sich die Krankenkasse, eine Kostengutsprache zu erteilen? Welche Zusatzversicherungen gibt es überhaupt? Beobachter-Abonnenten erfahren, welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt und wo sich eine Zusatzversicherung lohnt. Eine weitere nützliche Hilfestellung: ein Kündigungsschreiben als Mustervorlage.

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