Klären Sie zuerst zwei Punkte in der Police und in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

  1. Gilt eine Mindestvertragsdauer?
    Das ist oft der Fall. Gemäss Versicherungsvertragsgesetz sind aber nur maximal drei Jahre verbindlich. Wenn laut Police oder AVB fünf Jahre gelten sollen, können Sie trotzdem nach drei Jahren kündigen. Manchmal kann man laut AVB in bestimmten Fällen auch schon vorher aus dem Vertrag raus. Wenn da nichts steht, können Sie auf Ende des Versicherungsjahres ordentlich kündigen.
  2. Welche Kündigungsfristen und ‑termine gelten?
    Laut Gesetz kann man mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende des Versicherungsjahres kündigen. Wenn das Versicherungsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember dauert, muss die Kündigung bis zum 30. September bei der Versicherung eingehen. In den AVB kann auch etwas anderes stehen, etwa dass man auch während des Jahres kündigen kann.
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Wenn es wegen der rechtzeitigen Kündigung Streit gibt, müssen Sie beweisen, dass das Schreiben rechtzeitig bei der Versicherung gelandet ist. 

So verfassen Sie das Kündigungsschreiben

Die Kündigung muss schriftlich oder sonst mittels Text nachweisbar sein. Klassisch ist ein eingeschriebener Brief mit Unterschrift. Der ist selbst dann gültig, wenn gemäss AVB nur andere Formen erlaubt sind. Die Zustelladresse steht meist in der Police, in den AVB, auf der Visitenkarte Ihres Agenten oder online auf der Website. 

Sie können auch eine E-Mail oder eine SMS schicken. Dann sollten Sie genügend Zeit einplanen und eine Frist von zwei Arbeitstagen für eine Lesebestätigung setzen. 

Begründen muss man die Kündigung nicht. Aber es muss klar sein, welchen Vertrag man kündigen will, falls man bei derselben Versicherung mehrere Verträge hat. Darum: Erwähnen Sie in der Kündigung die Versicherungsnummer, die Versicherungspolice und den Titel des Produkts.

Quellen
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