Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.

Zum Beispiel, wenn Sie es nicht schaffen, die Forderungen eines Inkassobüros abzuwehren.

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Ich habe Post vom Inkassobüro bekommen. Muss ich den hohen Verzugsschaden zahlen?

Nein. Inkassospesen wie zum Beispiel Bonitätsprüfungs-, Adressverifizierungskosten oder der Verzugsschaden sind nicht geschuldet.

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Was muss ich bezahlen?

Zuerst sollte man die Hauptforderung prüfen.

Wenn man tatsächlich eine Rechnung vergessen hat, sollte man sie auch zahlen. Dazu kommen der gesetzliche Verzugszins von fünf Prozent pro Jahr und allenfalls Mahnkosten, falls diese vertraglich mit dem ursprünglichen Rechnungssteller vereinbart wurden. Zum Beispiel durch akzeptierte AGB, in denen die Mahnkosten beschrieben und beziffert sind.

Sagt einem die Rechnung gar nichts, sollte man erst mal nichts bezahlen.

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Wie muss ich weiter vorgehen?

Bei gerechtfertigten Forderungen sollte man die geschuldeten Positionen bezahlen. Und alle weiteren Spesen mit einem eingeschriebenen Brief einmalig beim Inkassobüro bestreiten.

Verwenden Sie dafür diesen passenden Musterbrief.

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Und wenn ich mich an keine offene Rechnung erinnern kann?

Dann sollte man die gesamte Forderung per Einschreiben bestreiten und Belege dafür verlangen. Das Inkassobüro muss beweisen können, dass die Forderung besteht und gerechtfertigt ist.

Auch für diesen Fall haben wir einen passenden Musterbrief.

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Das Inkassobüro lässt mich trotz Einschreiben nicht in Ruhe.

Es ist normal, dass das Inkassobüro weiterhin Druck macht. In der Regel per Post. Irgendwann droht es die Betreibung an.

Diese Briefe kann man ignorieren. Es sei denn, das Inkassobüro liefert Belege für die Forderung, die man nachvollziehen kann.

Achtung: Abzahlungsvereinbarungen oder sonstige Papiere des Inkassobüros sollte man nie unterschreiben. Ansonsten sind die darin erwähnten Spesen geschuldet.

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Und wenn die Betreibung kommt?

Inkassobüros betreiben normalerweise nur dann, wenn sie eine Schuldanerkennung oder sonstige handfeste Beweise für eine Forderung haben. Allein für Inkassospesen leiten sie kaum eine Betreibung ein. Das lohnt sich finanziell nicht.

Sollte wider Erwarten ein Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt kommen, muss man bei der Zustellung oder innert zehn Tagen per Einschreiben beim Amt Rechtsvorschlag erheben.

So viel für heute

Viel Glück!

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