Der Kanton Aargau übernimmt ab 2023 die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Was nach einem nüchternen Verwaltungsakt klingt, enthält ein heisses Eisen: Demnach dürfen Gemeinden künftig für die Rückzahlung von Sozialhilfeleistungen nicht mehr auf angesparte Pensionskassengelder zugreifen.

Einige Aargauer Gemeinden hatten sich kräftig an der Altersvorsorge von Sozialhilfebeziehenden bedient. 2020 machte der Beobachter diese Praxis publik Unfairer Umgang mit Sozialhilfebezügerin Aargauer Gemeinde bringt Frau um ihr Altersguthaben , andere Medien legten nach.

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Bundesgericht setzt enge Grenzen

Im Jahr darauf zog die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) einen exemplarischen Fall bis ans Bundesgericht – mit finanzieller Unterstützung der Stiftung SOS Beobachter. Das höchste Gericht billigte Ende 2021 das Vorgehen zwar, pochte aber auf eine wichtige Einschränkung Rückzahlung von Sozialhilfe Bundesgericht pfeift Aargauer Behörden zurück im Betreibungsverfahren: PK-Gelder sind nur beschränkt pfändbar, womit den Rückforderungsgelüsten der Gemeinden in Umfang und Durchsetzung enge Grenzen gesetzt sind.

Indem der Kanton die umstrittene Praxis nun stoppt, zeige der Pilotprozess eine späte Wirkung, sagt UFS-Anwalt Tobias Hobi. Auch die mediale Aufmerksamkeit habe zum «überfälligen Richtungswechsel» beigetragen.

Eine Erfolgsmeldung mit tragischer Note: Ausgerechnet die Frau Unfairer Umgang mit Sozialhilfebezügerin Aargauer Gemeinde bringt Frau um ihr Altersguthaben , deren Fall den Stein ins Rollen brachte, steht weiter unter dem Druck einer Rückforderung über 66'500 Franken aus ihrer Vorsorge. Das Sozialamt ihrer Wohngemeinde hat wiederholte Kompromissvorschläge der heute 64-Jährigen, fünfstellige Summen, in den Wind geschlagen und stattdessen die Betreibung über den vollen Betrag eingeleitet. «Wir bleiben dran», verspricht Anwalt Hobi.

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Dani Benz, Ressortleiter
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