Wie viele Spenden kann ich von den Steuern abziehen?

Das hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Wohnkanton ab. In den meisten Kantonen sind 20 Prozent des Nettoeinkommens abzugsfähig. Angenommen, Ihnen bleiben netto jährlich 50’000 Franken. Dann können Sie Spenden bis zu 10’000 Franken von den Steuern abziehen – und sparen damit kräftig Steuern.

Wie viel man steuerbegünstigt abziehen darf, hängt vom Kanton ab. Die Unterschiede sind teilweise enorm. In Basel-Landschaft etwa sind Spenden uneingeschränkt abzugsfähig. In Neuenburg maximal 5 Prozent des Nettoeinkommens. Einige Kantone verlangen zudem einen Mindestbetrag – in der Regel 100 Franken. Die genauen Zahlen finden Sie auf der Zewo-Spendenliste.

Kann ich alle Spenden geltend machen? 

Nur Spenden an juristische Personen, beispielsweise Stiftungen und Vereine. Diese müssen aufgrund ihrer gemeinnützigen Tätigkeit von der Steuer befreit sein. Das können Sie einfach überprüfen. Alle Kantone publizieren eine Liste mit steuerbefreiten Institutionen. Die Liste des Kantons Zürich umfasst über 5000 Organisationen. Ist Ihre Empfängerorganisation auf der Liste, können Sie Ihre Spenden auf der Steuererklärung geltend machen. Tipp: Wenn Sie die Liste nicht finden können, fragen Sie einfach bei der kantonalen Steuerbehörde nach.

Alternativ können Sie sich an die Schweizer Stiftung Zewo wenden, die über rund 3000 Organisationen Auskunft gibt. Wenn Sie auf der Internetseite der Stiftung ein Zewo-Gütesiegel sehen, können Sie ebenso problemlos spenden.
 

Ich zahle Mitgliedsbeiträge für ein Hilfswerk. Wie sieht es damit aus?

Mitgliedsbeiträge sind eigentlich keine Spenden. In der Praxis werden Mitgliedsbeiträge an Hilfswerke aber meist als Spenden angesehen. Geben Sie Ihre Mitgliedsbeiträge in der Steuererklärung am besten korrekt an.
 

Und Parteispenden? 

Bei den Bundessteuern sind Parteispenden und Mitgliedsbeiträge bis zu einem Gesamtbetrag von 10’100 Franken abzugsfähig. Und zwar unabhängig vom eigenen Nettoeinkommen. Die Parteien müssen im Parteienregister eingetragen, im kantonalen Parlament vertreten sein oder mindestens 3 Prozent der Stimmen bei den letzten kantonalen Wahlen erreicht haben. Parteispenden sind aber nicht in allen Kantonen abzugsfähig. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Kanton.
 

Wie sieht es mit Spenden an meine Kirche aus? 

Religiöse Glaubensgemeinschaften – ob katholisch, evangelisch, jüdisch oder andere – sind Institutionen mit Kultuszwecken. Sie wollen gemeinsame Glaubensbekenntnisse fördern und pflegen. Entsprechende Spenden sind nicht abzugsfähig.

Verfolgt Ihre Kirche zusätzlich gemeinnützige Zwecke, müssen Sie nachweisen können, dass Ihre Spende nur diesen Zielen zugutekommt. Dafür können Sie sich bei der betreffenden Institution informieren. Am besten überprüfen Sie die bereits genannte Liste mit steuerbefreiten Institutionen innerhalb Ihres Kantons.
 

2022 erhielten Schweizer Hilfswerke zum dritten Mal in Folge über 2 Milliarden Franken an Spenden, so die aktuelle Zewo-Spendenstatistik. Besonders häufig wurde im Jahr 2022 an die Ukraine gespendet – insgesamt 418 Millionen Franken.

Wenn ich fliege, zahle ich immer einen CO2-Ausgleich. Kann ich das bei den Steuern absetzen?

Möglicherweise. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen an steuerbefreite Institutionen mit Sitz in der Schweiz gehen (siehe oben «Kann ich alle Spenden geltend machen?»). Das können Sie auf den kantonalen Listen steuerbefreiter Institutionen überprüfen. Oder Sie fragen bei der kantonalen Steuerbehörde nach.

Wenn Sie einen Flug bei Swiss buchen, geht die CO2-Kompensation Klimaschutz So finden Sie seriöse Projekte zur CO₂-Kompensation direkt an die gemeinnützige Schweizer Stiftung Myclimate. Diese stellt eine Bescheinigung über den Klimaschutzbeitrag aus. Falls eine solche nicht vorliegt, genügt in der Regel ein Zahlungsbeleg, um die Spende in der Steuererklärung geltend zu machen.

Doch Vorsicht: Organisationen wie Atmosfair oder Primaklima haben keinen Sitz in der Schweiz. Zahlen Sie die CO2-Kompensation allenfalls direkt über die Websites entsprechender Schweizer Organisationen wie Co2.myclimate.org. So stellen Sie sicher, dass Ihre Spende unabhängig von der Fluggesellschaft angerechnet werden kann.

Gut zu wissen: Die meisten dieser Organisationen bieten auch Kompensationen für Auto- und Kreuzfahrten oder den Haushalt an. Mit den Spenden werden Klimaschutzprojekte finanziert oder nachhaltige Treibstoffe gefördert. Die beste Lösung ist aber immer noch, weniger CO2 auszustossen.
 

Kann ich Spenden ins Ausland geltend machen?

Schenkungen ins Ausland sind nicht vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Es könnte eine Schenkungssteuer anfallen – die von der Empfängerorganisation oder von Ihnen bezahlt werden müsste. Bei höheren Spenden sogar bis zu 50 Prozent.

Wenn Sie steuereffizient ins Ausland schenken möchten, spenden Sie an die Schweizer Ableger internationaler Organisationen, etwa Amnesty, Greenpeace, oder Unicef. Diese finden Sie auch in den kantonalen Listen steuerbefreiter Institutionen.
 

Muss ich in Franken spenden?

Auch andere Währungen sind steuerlich abziehbar, sofern sie auf der Kursliste der Steuerverwaltung aufgeführt sind. Seit der Gesetzesänderung vom November 2007 können Sie auch Naturalspenden wie Grundstücke oder Kleider von den Steuern abziehen. Dafür sollten Sie unbedingt Kaufquittungen oder Marktwertgutachten aufheben. Ansonsten kann es Schwierigkeiten bei der Bewertung geben.

Achtung: Freiwillig erbrachte Arbeit – Freiwilligeneinsätze oder Ehrenämter – können Sie nicht von den Steuern abziehen.
 

Kann man Spenden in Bitcoin ebenfalls von den Steuern abziehen?

Amnesty International Schweiz etwa stellt keine Spendenbestätigung auf Kryptospenden aus. Dass sie steuerlich nicht abziehbar sind, stimme so nicht, sagt Martin Müller, Steuerrechtsexperte beim Beobachter. Relevant sei der auf der Kursliste der Steuerverwaltung gelistete Umrechnungskurs. Sie erhalten zwar keine Quittung vom Hilfswerk, können aber einfach einen Ausdruck Ihrer Überweisung der Steuererklärung beilegen.
 

Muss ich immer eine Spendenbescheinigung beilegen?

Es gibt Kantone, die bei Spenden in Höhe von ein paar Hundert Franken keine Quittungen verlangen. Dennoch sollte man alle Nachweise aufheben. «Häufig besteht der Eindruck, für den Abzug gemeinnütziger Zuwendungen bestehe eine Pauschale», sagt Pascal Amsler vom Kantonalen Steueramt Zürich. Auf Nachfrage des Steueramts muss man einen Beleg vorweisen können.

Gerade bei grösseren Spenden sollten Sie die Nachweise sofort einreichen. Entsprechende Spendenbelege schickt Ihnen die beschenkte Organisation meist bis Mitte Januar per Post zu.
 

Tipps: Darauf können Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung achten

  • Suchen Sie online nach der Liste steuerbefreiter Institutionen in Ihrem Kanton. Wenn Sie nicht fündig werden, fragen Sie beim Steueramt nach.
  • An Hilfswerke mit Zewo-Gütesiegel können Sie bedenkenlos spenden. Hilfswerke, die von der Zewo zertifiziert sind, finden Sie hier: https://zewo.ch/de/fuer-spendende/
  • Wenn Sie im Ausland helfen wollen, suchen Sie nach internationalen Hilfswerken mit Sitz in der Schweiz, ansonsten könnte eine Schenkungssteuer anfallen – die von Ihnen oder der Empfängerorganisation bezahlt werden müsste. 
  • Heben Sie alle Spendenbelege auf.
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