Muss ich mein zukünftiges Erbe jetzt schon versteuern?
Ein verstorbener Grossonkel hinterlässt mir etwas Geld, aber die Erben sind sich uneinig. Muss ich das mögliche Erbe in der Steuererklärung angeben?
Veröffentlicht am 13. Mai 2025 - 17:47 Uhr
Ja. Den wenigsten Erbinnen und Erben ist das bewusst: Ihre Steuerpflicht beginnt bereits einen Tag nach dem Todesdatum. Darum müssen Sie in der Steuererklärung deklarieren, dass Sie an einer unverteilten Erbschaft beteiligt sind – auch wenn es noch Jahre dauern kann, bis Sie tatsächlich Geld erhalten.
Der Grund: Der Verstorbene zahlt nur bis zu seinem Todestag Steuern. Ab dann müssen die Erbinnen und Erben jeweils ihren Anteil am Nachlass versteuern – selbst wenn noch nicht klar ist, wer wie viel bekommt.
Das gilt für das geerbte Vermögen an sich wie auch für allfällige Einkünfte (etwa Zinsen oder Mieteinnahmen), die als Einkommen zu versteuern sind. Meist sind das separate Zeilen in der Steuererklärung.
Wichtig ist, dass Sie dem Steueramt nichts verheimlichen. Geben Sie in der Rubrik «Erhaltene Erbschaften» an, wer wann gestorben ist und wie viel Sie voraussichtlich erhalten werden. Wenn das noch unklar ist, machen Sie eine Schätzung und legen Sie Kopien der Unterlagen bei, die Sie bereits haben.
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