Nein, nicht wenn Sie Geld und Gold weiterhin korrekt in der Steuererklärung deklarieren. Grundsätzlich sind Sie frei, in welcher Form Sie Vermögen anlegen Anlageentscheid Welcher Anlagetyp sind Sie? und aufbewahren wollen, das Steueramt kann da keine Vorschriften machen. Aber selbstverständlich gehören Bargeld und Gold weiterhin zum steuerbaren Vermögen und müssen im Hauptformular der Steuererklärung unter «Vermögen» aufgeführt werden.

Der Frankenbetrag ist einfach zu bestimmen. Den Wert des Goldes müssen Sie in der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) heraussuchen. Falls Sie auch ausländische Banknoten besitzen, entnehmen Sie die Umrechnungskurse ebenfalls dieser Liste. Versteuern Sie die Werte nicht oder nicht korrekt, machen Sie sich strafbar. Das wäre eine Steuerhinterziehung , die beim Auffliegen nebst Nachsteuern und Verzugszinsen auch eine Busse zur Folge hätte.

Partnerinhalte
 
 
 
 
Buchtipp
Der Steuerberater
Buchcover Der Steuerberater
Rechtsratgeber
Mehr zu Steuererklärung

Alle Jahre wieder muss die Steuererklärung ausgefüllt werden. Informieren Sie sich als Mitglied, welche Fristen bei den Steuern gelten, wie viel Alleinstehende sowie Verheiratete an Bundessteuern zahlen und wie man sich gegen eine Steuerveranlagung wehren kann.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren