10 Dinge, die Hausbesitzer jetzt wissen müssen
Im Lötschental droht ein Bergsturz das Dorf Blatten zu zerstören. Die Bewohnerinnen und Bewohner wurden evakuiert. Der Beobachter erklärt, was Hausbesitzer jetzt wissen müssen.
Veröffentlicht am 20. Mai 2025 - 15:39 Uhr durch Martin Müller
Das Walliser Dorf Blatten wird von einem Bergsturz auf der linken Talseite (im Bild rechts) bedroht.
Von einer Stunde auf die andere mussten die Einwohnerinnen und Einwohner von Blatten VS im Lötschental ihr Zuhause verlassen. Ein Bergsturz bedroht ihr Leben sowie ihr Hab und Gut. Sowohl Erst- wie Zweitwohnungsbesitzerinnen und -besitzer bangen um ihr Eigentum. Für sie stellen sich nun viele Fragen – auch wenn aktuell noch keine Schäden entstanden sind.
1. Wie finde ich heraus, ob meine Liegenschaft gefährdet ist?
Mithilfe der kantonalen Gefahrenkarten. Die zeigen, welche Siedlungen und Verkehrswege durch Naturgefahren wie Hochwasser, Rutschungen, Sturzprozesse und Lawinen gefährdet sind. Die Intensitätskarten geben zudem an, wie gross und wie wahrscheinlich die Bedrohung ist. Auf dem Naturgefahrenportal der Bundesbehörden finden Sie detaillierte Informationen. Wie die Unwetter im Misox im Sommer 2024 zeigten, gibt es jedoch keine Garantie, wenn die Karte «keine Gefahr» anzeigt.
2. Was sind Elementarschäden?
Schäden, die durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (Wind von mindestens 75 km/h), Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch entstehen.
3. Welche Versicherung zahlt?
Die Gebäude- und die Hausratversicherung. Letztere ist in der ganzen Schweiz freiwillig, aber für die allermeisten Menschen sehr empfohlen. Die Gebäudeversicherung hingegen ist in fast allen Kantonen obligatorisch – nicht aber im aktuell gefährdeten Kanton Wallis (ebensowenig in Genf und im Tessin). Dennoch haben die allermeisten Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer eine Gebäudeversicherung, weil in der Regel die Bank nur dann einen Hypothekarkredit vergibt.
Hausrat, Privathaftpflicht, Einbruch: Wer in den eigenen vier Wänden wohnt oder gedenkt, das Haus ausbauen zu lassen, ist mit Versicherungen oftmals überfordert. Beobachter-Abonnentinnen und ‑Abonnenten erhalten mit der Checkliste «Die wichtigsten Versicherungen für Hauseigentümer» einen umfassenden Überblick, welche Schäden in den Versicherungen gedeckt sind.
4. Zahlt die Versicherung bei Elementarschäden den vollen Schaden?
Ja. Das Gesetz schreibt vor, dass Versicherungen Elementarschäden zum vollen Wert entschädigen müssen.
5. Welche Schäden sind nicht gedeckt?
Schäden, die durch Bodensenkungen, schlechten Baugrund, fehlerhafte bauliche Konstruktion, mangelhaften Gebäudeunterhalt oder Unterlassung von Abwehrmassnahmen entstanden sind.
6. Welche Schutzmassnahmen muss der Staat bei Naturgefahren ergreifen?
Das Gemeinwesen entscheidet, ob es bauliche Massnahmen trifft, etwa Wildbachsperren oder Hochwasserschutzdämme. Es kann auch ein gefährdetes Gebiet auszonen, das heisst mit Bauverboten belegen.
7. Was, wenn die betroffene Bauzone nicht erheblich gefährdet ist?
Dann können die Behörden auch nur Auflagen verfügen. Zum Beispiel, dass keine sensiblen Bauten wie Spitäler in diesem Gebiet gebaut werden dürfen. Oder bestehende Bauten mit Nutzungsbeschränkungen belegen. Oft werden planerische und bauliche Massnahmen kombiniert: Einige Grundstücke werden mit einem Bauverbot belegt, andere durch aktive Massnahmen geschützt.
8. Kann ich als Grundeigentümer eine bestimmte Massnahme fordern?
Nein. Die Bürger haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Massnahme. Bei der Wahl der passenden Massnahme haben die Behörden einen grossen Ermessensspielraum.
9. Wer bezahlt die aktiven Schutzmassnahmen?
Vorab der Staat. Wenn es im Kanton oder in der Gemeinde gesetzlich vorgesehen ist, kann er einen Teil von den Grundeigentümern fordern, die davon profitieren.
10. Wer trägt den Wertverlust, wenn mein Grundstück mit einem Bauverbot belegt wird?
Sie selbst. Grundeigentümer haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Grundstück wegen Naturgefahren von einer Bauzone in eine Gefahrenzone verschoben wird.
Was ist ein Sonderopfer?
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals im Oktober 2017 publiziert und seither mehrfach aktualisiert, zuletzt am 20. Mai 2025.
- Naturgefahrenportal: Aktuelle Naturgefahrensituation in der Schweiz