Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Nachbarn übernimmt die Personen- und Sachschäden, die Dritte durch den Unfall erleiden. Die Versicherung kann aber erbrachte Leistungen beim Nachbarn teilweise oder ganz zurückfordern, wenn er ihr nicht mitgeteilt hat, dass Sie sein Fahrzeug so regelmässig benutzen.

Sie müssen den Bonusverlust und den Selbstbehalt des Nachbarn in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung übernehmen und auch den Schaden am geliehenen Auto selber bezahlen. Denn Ihre Privathaftpflichtversicherung deckt solche Schäden nur, wenn Sie mit dem fremden Fahrzeug nur «gelegentlich» unterwegs sind. Das ist bei einer Benutzung dreimal pro Woche klar nicht der Fall. Fahren Sie so regelmässig, sollte der Nachbar besser eine Vollkaskoversicherung abschliessen. Dann wäre zumindest der Schaden am Fahrzeug gedeckt. Sie müssten dann nur noch den Bonusverlust sowie den Selbstbehalt des Nachbarn übernehmen.