Nein. Ein Zeckenstich ist ein Unfall, ob Sie nun Rentnerin sind oder nicht. Ihr Arzt muss die Behandlung und die Therapie, die Sie wegen des Zeckenstichs erhalten, als Unfall deklarieren.

Grundsätzlich sind alle Menschen, die in der Schweiz wohnen, unfallversichert. Entweder über die Nichtbetriebsunfallversicherung der Arbeitgeberin, über die freiwillige Unfallversicherung für Selbständigerwerbende oder über die Unfalldeckung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

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Sie sind Rentnerin und haben deshalb in Ihrer Krankenversicherung die Unfalldeckung eingeschlossen. Aber auch wenn – wie in Ihrem Fall – die Krankenkasse zahlt, ist ein Zeckenstich ein Unfall und keine Krankheit. Die Deklaration als Unfall trägt dazu bei, dass die Krankenkasse die Leistungen über die korrekte Kostenstelle abrechnen kann.

Rentner, die noch für mindestens acht Stunden pro Woche angestellt sind, haben weiterhin eine Nichtbetriebsunfallversicherung beim Arbeitgeber. Mit dieser Versicherung bezahlen Sie weder Franchise noch Selbstbehalt. Bei der Unfalldeckung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung fallen diese Kosten bei Ihnen an.

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Bei der Unfallversicherung (UVG) gibt es kein Mindest- oder Höchstalter für Angestellte. Alle Versicherte profitieren, wenn auch die rechtliche Definition eines Unfalls manchmal für Unklarheiten sorgt. Beobachter-Abonnentinnen und ‑Abonnenten erfahren, in welchen Fällen die Unfallversicherung zahlt, welche Leistungen sie beinhaltet und wie etwa Teilzeitangestellte versichert sind, die bei mehreren Arbeitgebern tätig sind.

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