Nein. Denn die Standard-Hausratversicherung deckt grundsätzlich nur «konventionelle» Schadenereignisse. Das heisst: wenn das Hörgerät wegen eines Brands oder durch ein Elementarereignis wie eine Überschwemmung beschädigt wird. Oder wenn es bei einem Einbruch zu Hause gestohlen wird.

Für die beiden Missgeschicke, die Sie nennen – verlieren oder beschädigen –, braucht es eine Zusatzversicherung. Sie haben zwei Möglichkeiten:

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Sie ergänzen die Hausratversicherung mit einem sogenannten Kaskoschutz, je nach Anbieter heisst er auch All-Risk-Versicherung. Der Schutz gilt dann nicht nur für das Hörgerät, sondern generell für Hausrat, der durch eine unvorhergesehene und plötzliche Einwirkung beschädigt wird. So etwa auch für eine Uhr, ein Instrument, Schmuck oder das Handy – gemäss den jeweiligen allgemeinen Versicherungsbedingungen. Einzelne Versicherungen bieten einen Zusatz bloss für Hörgeräte, Brillen und medizinische Hilfsmittel an. Für das Verlieren benötigt man je nach Versicherung einen weiteren Zusatz. Bei der Hausratkasko ist der Neuwert gedeckt. Man wählt eine Risikosumme – zum Beispiel 5000 Franken – und einen Selbstbehalt, das sind standardmässig 200 Franken. Entsprechend berechnet sich die Prämie.

Unbedingt vergleichen

Die andere Variante ist eine separate Wertsachenversicherung Wertsachenversicherung Wertvolles richtig versichern , mit der Sie bloss das Hörgerät mit seinem Kaufpreis versichern. Dabei muss das Hörgerät einzeln in der Versicherungspolice aufgeführt sein, damit es gedeckt ist. Bei Verlust oder Beschädigung erhalten Sie die Reparaturkosten oder den Neuwert ersetzt. Je nach Gesellschaft kann man den Selbstbehalt wählen, oder er beträgt einen bestimmten Prozentsatz der Schadensumme.

Weil die Angebote inhaltlich wie preislich sehr unterschiedlich sind, empfehle ich Ihnen, bei Ihrer Hausratversicherung Offerten für beide Zusätze einzuholen. So finden Sie heraus, wie Sie am besten fahren.

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