Ja, dann kommt die Unfallversicherung des alten Arbeitgebers auf. Denn Sie sind über die alte Versicherung noch während 31 Tagen weiterhin gedeckt.

Startet die neue Stelle mit einem Feiertag, beispielsweise Neujahr, 1. Mai oder 1. August, wären Sie ab Monatsbeginn über den neuen Arbeitgeber unfallversichert. Denn der Versicherungsschutz beginnt mit dem Arbeitsverhältnis, auch wenn Sie die neue Stelle erst nach dem Feiertag antreten.

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In Ausnahmefällen kann der Versicherungsschutz sogar bereits noch früher beginnen, beispielsweise, wenn sich ein Schichtarbeiter schon am Vortag auf den Weg zur Arbeit begeben muss, um in der Nacht den neuen Job anzutreten, oder wenn man in der Woche zuvor mit der Einarbeitung beginnt und bereits einen Lohnanspruch hat.

Unfallversicherungen bei längeren Auszeiten

Wenn Ihre Auszeit zwischen den zwei Stellen aber länger als 31 Tage dauert, müssen Sie selber aktiv werden.

Dann empfiehlt es sich, die Versicherung des alten Arbeitgebers mit einer sogenannten Abredeversicherung weiterzuführen. Damit lässt sich der Versicherungsschutz für maximal weitere sechs Monate verlängern. Die Abredeversicherung muss vor Ablauf der 31-tägigen Nachdeckungsfrist abgeschlossen werden.

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Bei einer längeren Auszeit, oder falls Sie keine Abredeversicherung wünschen, müssten Sie die Unfalldeckung bei der Krankenkasse wieder einschliessen. Die Krankenversicherung würde aber lediglich die Heilungskosten vergüten, abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Den Lohnausfall deckt die Krankenkasse nicht.

Wer für die Zeit zwischen zwei Stellen aber bei der Arbeitslosenversicherung angemeldet ist, wäre hingegen automatisch bei der Suva unfallversichert.

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