Rega muss Mann nach Schlangenbiss retten – wer zahlt?
Ob ein Schlangenbiss beim Klettern oder ein Sturz beim Pilzesammeln: Wer übernimmt die Kosten für den Rettungsflug, wenn ich Gönner bin?

Rega-Gönner haben keinen Rechtsanspruch auf Rettungsflüge.
Ein Kletterer wird im solothurnischen Balsthal von einer giftigen Schlange gebissen, ein Pilzsammler stürzt in Graubünden 20 Meter eine Felswand hinab. Zwei reale Unglücksfälle Mitte September. In beiden Notfällen rückte die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) aus, barg die Verunglückten per Helikopter und flog sie ins nächste Spital.
Solche Rettungseinsätze aus der Luft sind teuer. Wer übernimmt die Kosten, wenn ich Gönner bin?
Gönnerschaft ist keine Versicherung
Eine Rega-Gönnerschaft ist keine Versicherung und garantiert keine Rettungsflüge. Mit der Zahlung des Gönnerbeitrags leisten Sie eine Spende und haben deshalb keinen Rechtsanspruch auf Rettungsflüge. Sie sind in diesem Sinne auch kein Mitglied bei der Rega.
Trotzdem bietet eine Gönnerschaft bestimmte Vorteile: So übernimmt die Rega die Kosten für Einsätze, die sie selbst organisiert oder fliegt, wenn sie von keiner anderen Seite getragen werden. Dazu gehören Kosten für Einsätze in der Schweiz, Ambulanzflüge aus dem Ausland sowie Suchaktionen.
Eine Gönnerschaft bei der Rega lohnt sich vor allem bei Rückführungen aus dem Ausland, denn da übersteigen die Kosten häufig die Deckungsgrenzen der Versicherungen. Oder wenn die Rega zum Einsatz kam, Sie jedoch nicht verletzt waren, denn dann übernehmen die Versicherungen keine Rettungskosten.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals im Oktober 2006 veröffentlicht und wird laufend durch den Beobachter aktualisiert.






