Bei Hagel handelt es sich um ein Elementarereignis. Dazu gehören zum Beispiel auch Sturm und Steinschlag.
Schaden am Auto
Für solche Schäden an Ihrem Auto kommt die Teilkaskoversicherung auf. Diese ist auch in einer Vollkaskoversicherung eingeschlossen. Melden Sie den Vorfall also möglichst rasch bei Ihrer Versicherung. Diese beurteilt den Schaden, und Sie haben die Wahl, ob Sie den Mini reparieren oder sich die Schadensumme auszahlen lassen möchten. Die Summe umfasst die tatsächlichen Reparaturkosten abzüglich Selbstbehalt. Die Versicherung muss aber maximal den Zeitwert des Autos bezahlen. Wenn also die Reparaturkosten den Wert des Autos übersteigen – wie es bei Hagelschäden an älteren Fahrzeugen immer wieder vorkommt —, muss die Versicherung nicht die gesamten Reparaturkosten bezahlen, sondern nur den aktuellen Wert des Autos. Anders sieht es nur aus, wenn Sie einen Zeitwertzusatz abgeschlossen haben. Und: Wenn Sie sich den Schaden auszahlen lassen, übernimmt die Versicherung beim nächsten Hagelschaden nicht mehr die ganzen Kosten. Schliesslich kann sie dann nicht mehr feststellen, welche Beule von welchem Unwetter stammt.
Bei grossflächigen Hagelzügen organisieren einige Versicherungen einen sogenannten Drive-in. Dort können Betroffene ihre Schäden zeigen und erhalten vor Ort eine Reparaturempfehlung oder ein Entschädigungsangebot. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Versicherung. Achtung: Die Teilkasko ist freiwillig. Wenn Sie nur die obligatorische Autohaftpflichtversicherung haben, dann müssen Sie eine Reparatur – die schnell mehrere Tausend Franken kosten kann – selbst berappen.
Schaden am Gebäude
Für Schäden am Gebäude springt die Gebäudeversicherung ein. Diese ist in den meisten Kantonen obligatorisch und läuft über den Eigentümer. Wenn Sie also Mieterin sind, dann melden Sie den Schaden bei Ihrem Vermieter. Als Eigentümer wenden Sie sich direkt an Ihre Versicherung. Diese übernimmt in der Regel die gesamten Kosten für den Ersatz abzüglich Selbstbehalt. Achtung: Für Schäden an lose aufgestellten Gartenhäuschen, Sitzplätzen oder Biotopen im Garten braucht der Eigentümer eine Umgebungsversicherung. Diese kann er als Zusatz zur Gebäude- oder Hausratversicherung abschliessen.
Schaden am Mobiliar
Den verbeulten Tisch auf dem Balkon können Sie bei Ihrer Hausratversicherung melden – am besten inklusive Kaufquittung. Diese bezahlt grundsätzlich den Neupreis abzüglich Selbstbehalt.
Wie bei allen Versicherungsfragen gilt: Die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) – oder bei Gebäudeversicherungen auch das entsprechende kantonale Gesetz – haben das letzte Wort. Prüfen Sie also bei Unklarheiten auch immer das Kleingedruckte.
Versicherungen können einem das Leben in einem Schadenfall wesentlich erleichtern. Doch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind nicht immer leicht zu verstehen. Guider gibt Beobachter-Abonnentinnen und -Abonnenten wertvolle Tipps im Umgang mit Privatversicherungen sowie mit provisionshungrigen Vermittlern.