Bei Skiunfällen gilt genau wie im Strassenverkehr: Wer einen Unfall verursacht, haftet grundsätzlich für den Schaden.

Entscheidend ist, ob eine Skifahrerin die Verhaltensregeln der FIS verletzt hat, des Internationalen Skiverbands für Skifahrer und Snowboarder. Zum Beispiel indem sie

  • zu schnell gefahren ist für die Verhältnisse,
  • nicht genug Abstand gehalten hat oder
  • die Fahrspur der vorderen Skifahrer oder Snowboarderinnen nicht respektiert hat.
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Chatbot Rechtsberatung

Wenn jemand gegen diese Regeln verstösst, kommt bei einem Unfall die Privathaftpflichtversicherung zum Zug.

Schwierig ist es, zu beweisen, dass sich jemand falsch verhalten hat. Versuchen Sie daher, unmittelbar nach dem Unfall Namen, Kontaktdaten und, wenn möglich, Aussagen von Zeugen zu sichern. Fotos vom Unfallort oder ein Pistenplan helfen ebenfalls. Ohne klare Beweise wird es schwierig, Ansprüche durchzusetzen. Wenden Sie sich an Ihre Rechtsschutzversicherung, wenn Sie eine haben.

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