Die Antwort ist kompliziert. Hauseigentümer müssen sich zwar in fast allen Kantonen gegen Feuer- und Elementarschäden absichern. Also gegen Hochwasser, Erdrutsche, Steinschlag oder Lawinen.

In den meisten Kantonen gibt es eine kantonale Gebäudeversicherung. In Uri, Obwalden und Schwyz ist die Versicherung zwar auch obligatorisch, aber man muss sich mangels kantonaler Versicherung an eine private Versicherung wenden. Keine obligatorische Versicherung gibt es in Genf, Tessin, Wallis sowie teils in Appenzell Innerrhoden.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Aber: Erdbebenschäden deckt die Gebäudeversicherung nicht! Immerhin haben sich die Gebäudeversicherungen von 17 Kantonen zu einem Pool zusammengetan. Dieser bezahlt maximal 100’000 Franken, wenn das Erdbeben eine gewisse Intensität erreicht. Einen vertraglichen Anspruch gibt es aber nicht. Aus diesem Pool ist Bern ausgetreten. Zürich hat als einziger Kanton einen eigenen Fonds.

Selbst bei obligatorischer Versicherung ist also eine zusätzliche Erdbebenversicherung bei einem privaten Anbieter sinnvoll.

Achtung: Mehrere Offerten einholen – die Prämien sind unterschiedlich hoch.

Rechtsratgeber
Checkliste «Versicherungen fürs Eigenheim»

Welche Versicherung übernimmt welchen Schaden am Wohneigentum? Beobachter-Abonnentinnen und ‑Abonnenten finden in der Checkliste «Die wichtigsten Versicherungen beim Eigenheim» heraus, wie hoch die jährliche finanzielle Belastung für sie ist und für welche Versicherung sich ein Abschluss lohnen könnte.

Buchtipp
Der Weg zum Eigenheim
Buchcover Der Weg zum Eigenheim
Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren