Wer zahlt den Schaden durch ein Erdbeben?
Ein Erdstoss hat einen Riss an der Fassade meines Hauses verursacht. Übernimmt eine Versicherung den Schaden?
Veröffentlicht am 31. Juli 2025 - 09:33 Uhr
Bereits ein leichtes Beben kann Schäden an Hausmauern verursachen.
Die Antwort ist kompliziert. Hauseigentümer müssen sich zwar in fast allen Kantonen gegen Feuer- und Elementarschäden absichern. Also gegen Hochwasser, Erdrutsche, Steinschlag oder Lawinen.
In den meisten Kantonen gibt es eine kantonale Gebäudeversicherung. In Uri, Obwalden und Schwyz ist die Versicherung zwar auch obligatorisch, aber man muss sich mangels kantonaler Versicherung an eine private Versicherung wenden. Keine obligatorische Versicherung gibt es in Genf, Tessin, Wallis sowie teils in Appenzell Innerrhoden.
Aber: Erdbebenschäden deckt die Gebäudeversicherung nicht! Immerhin haben sich die Gebäudeversicherungen von 17 Kantonen zu einem Pool zusammengetan. Dieser bezahlt maximal 100’000 Franken, wenn das Erdbeben eine gewisse Intensität erreicht. Einen vertraglichen Anspruch gibt es aber nicht. Aus diesem Pool ist Bern ausgetreten. Zürich hat als einziger Kanton einen eigenen Fonds.
Selbst bei obligatorischer Versicherung ist also eine zusätzliche Erdbebenversicherung bei einem privaten Anbieter sinnvoll.
Achtung: Mehrere Offerten einholen – die Prämien sind unterschiedlich hoch.
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