Die Altersvorsorge ist nicht für die Pflege in einem Heim ausgelegt. 10’200 Franken pro Monat kostet ein Aufenthalt im Durchschnitt. Das zeigen aktuelle Zahlen von Curaviva, dem Branchenverband der Dienstleister für Menschen im Alter.

Die durchschnittliche Rente aus AHV und Pensionskasse beträgt 4200 Franken. Zieht man den Beitrag von knapp 3900 Franken ab, den die Krankenkassen maximal an einen Aufenthalt im Pflegeheim beisteuern, bleibt eine Lücke von 2100 Franken, wie der «Tages-Anzeiger» vorrechnet.

Rechtzeitige Planung ist wichtig

Die meisten Menschen, die in einem Alters- oder Pflegeheim leben, sind darum auf Ergänzungsleistungen Lebensunterhalt Wer kann Ergänzungsleistungen beantragen? angewiesen. Die Tendenz ist stark steigend. Die Ausgaben von Kantonen und Gemeinden für Ergänzungsleistungen haben sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt: von 2,3 auf 5,4 Milliarden Franken im Jahr. 

Es lohnt sich, die finanziellen Folgen eines Heimaufenthalts rechtzeitig anzuschauen. Nicht nur für Senioren, denn nicht selten sind auch die Kinder von diesem Schritt betroffen. Zum Beispiel, wenn es um einen Erbvorbezug geht.

Mit diesen Punkten sollte man sich auseinandersetzen, bevor ein Umzug ins Heim ansteht:
  • Anders, als viele denken, macht nicht die Pflege den Heimaufenthalt teuer – zumindest aus persönlicher Sicht. Die Pflegekosten pro Person sind auf maximal 23 Franken begrenzt, selbst bei der höchsten Pflegestufe. Selbst bezahlen muss man hingegen die Hotellerie und die Betreuung, also das Zimmer, das Essen, die Wäsche et cetera. Es lohnt sich, zu prüfen, wie viel ein Heim dafür verlangt – und das mit anderen Heimen zu vergleichen Ins Altersheim ziehen Welche Planung braucht es für den Heimeintritt? .
  • Bevor jemand Ergänzungsleistungen bekommt, muss er das Ersparte aufbrauchen. EL bekommt man erst, wenn – nebst diversen Voraussetzungen – das Vermögen weniger als 100’000 Franken (Einzelperson) beziehungsweise 200’000 Franken (Ehepaare) beträgt. Personen, die ein geringeres Vermögen haben und EL erhalten, wird ein sogenannter Vermögensverzehr verrechnet. Das heisst, ein bestimmter Betrag – je nach Fall ein Fünfzehntel bis ein Zehntel des verbleibenden Vermögens – wird ihnen bei der Berechnung der EL jährlich als fiktives Einkommen angerechnet. Ist das Vermögen kleiner als 30’000 Franken (Ehepaare 50’000 Franken), fällt dieser eingerechnete Vermögensverzehr weg.
  • Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer wollen ihr Haus an die Kinder verschenken , damit sie es später nicht verkaufen müssen, um den Heimaufenthalt zu finanzieren. Diesen Schritt sollte man sich gut überlegen und sich beraten lassen, zum Beispiel vom Beobachter-Beratungszentrum. Denn bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen kalkuliert die Ausgleichskasse auch Vermögen ein, auf das man freiwillig verzichtet hat – als ob es noch da wäre. Wer sein Haus verschenkt oder einen Erbvorbezug gewährt, bekommt womöglich keine Ergänzungsleistungen mehr.