Muss ich meine Mutter pflegen?
Meine betagte Mutter kann nicht mehr allein in ihrem Haus wohnen. Mein Bruder sagt, ich müsse sie bei mir aufnehmen und pflegen. Stimmt das?
Veröffentlicht am 16. Juli 2025 - 08:55 Uhr
Nein. Es gibt aus rechtlicher Sicht keine Pflicht der Kinder, sich persönlich um die Eltern zu kümmern. Manche fühlen sich allerdings moralisch dazu verpflichtet. Anderen ist es ein persönliches Anliegen.
Wenn ein Kind einen pflegebedürftigen Elternteil bei sich aufnehmen will, lohnt sich eine Bedarfsabklärung mit der Spitex. Dabei wird konkret ermittelt, wie viel Pflege und Hilfe nötig ist – und geklärt, welche professionelle Unterstützung neben der Angehörigenpflege nötig ist.
Wenn Sie Ihre Mutter bei sich aufnehmen möchten, sollten Sie mit ihr auch über eine Entschädigung für Kost und Logis sowie für Ihre Arbeit sprechen. Halten Sie die Abmachungen schriftlich fest. Bei der Budgetberatung Schweiz sind Richtlinien zu den Kosten und bei der Pro Senectute ist eine Vorlage für einen Betreuungs- und Pflegevertrag erhältlich.
Wenn niemand aus der Familie zur Verfügung steht, könnten Sie oder Ihr Bruder eine private Pflegekraft oder einen Platz in einem Heim organisieren.
Wird die Pflege eines Ehepartners übernommen, ist am Anfang oftmals unklar, was das alles bedeutet. Beobachter-Abonnentinnen und -Abonnenten erfahren in der Checkliste «Pflege durch Angehörige», auf welche physischen und psychischen Signale sie achten sollten, um sich nicht selbst zu übernehmen und was Entlastung bieten kann.
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