Die hektischen Medienberichte zum Unglück in Crans-Montana behindern die Arbeit der Staatsanwaltschaft. Dabei wollen doch alle dasselbe: wissen, wer verantwortlich ist, Genugtuung für die Opfer. Und solches Unglück künftig verhindern.

Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht eine Politikerin oder ein Strafrechtsprofessor in den Medien Kritik daran übt, wie die Strafverfolger im Fall Crans-Montana die Verfahren leiten. Das geschieht ohne vertiefte Kenntnis der Ermittlungsakten oder Verfahrenshandlungen. Aus der Ferne.

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Medien, sekundiert von Experten ohne vertiefte Fallkenntnis, werfen der Staatsanwaltschaft mangelnde Führung, unklare Kommunikation und nachlässige Entscheide vor: Eine frühe Hausdurchsuchung bei den Verdächtigen soll zu Unrecht unterlassen, U-Haft zu spät angeordnet worden sein.

Wenn der öffentliche Druck die Arbeit der Ermittler torpediert, dient das weder den Opfern noch den Angehörigen.

Genau wissen, ob da Fehler passiert sind, kann derzeit niemand. Aber: Viele zentrale Beweise sind öffentlich. Dutzende, ja Hunderte von Videos der Unglücksnacht – und Fotos vom Umbau der Bar «Le Constellation». Die Gemeinde hat schon eingestanden, den Brandschutz mangelhaft kontrolliert zu haben. Da ist die Versuchung gross, sich ein Urteil zu bilden. Es ist aber Sache von Polizei und Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen zu vertiefen. Und anschliessend Aufgabe der Justiz, die Beweise und allfällige Verfahrensfehler zu würdigen.

Wenn der öffentliche Druck ihre Arbeit torpediert, dient das weder den Opfern noch den Angehörigen. Und auch nicht der breiten Öffentlichkeit, die verstehen will, wie das passieren konnte. Der «Court of public opinion» verstellt den Blick auf die Fakten und behindert die Arbeit der Gerichte – des entscheidenden «Court of justice». Das öffentliche Urteil ist bereits gefällt, bevor die Justiz ihre Ermittlungen überhaupt abschliessen konnte. Justizkritik in Ehren – sie ist wichtig und nötig –, aber ein ausuferndes, mediales Parallelverfahren dient niemandem.

Fakten zu erheben, braucht Zeit, Ruhe und Sorgfalt. Dem dienen das Untersuchungsgeheimnis der eidgenössischen Strafprozessordnung und das Walliser Gesetz über die Rechtspflege. Da sind Regeln festgelegt, wann und wie der Ausstand von Ermittlungsbehörden verlangt werden kann. Wer überzeugt ist, dass die Staatsanwälte befangen sind, hat Rechtsmittel.

Fehlendes Vertrauen hilft nicht bei der Krisenbewältigung

Bleibt das Problem, das der mediale Tsunami mitverursacht hat: das – zu Recht oder Unrecht – fehlende Vertrauen in die Walliser Ermittlungsbehörden. Bereits der Anschein von Befangenheit genügt, um es zu zerstören. Und fehlendes Vertrauen unterläuft die zentrale Funktion gerichtlicher Verfahren: dass Opfer und Angehörige ihren Frieden finden und eine Gesellschaft ein Trauma bewältigen kann.

Die Walliser Staatsanwaltschaft muss alles tun, um dieses Vertrauen wiederherzustellen. Sie sollte ihre Kommunikation ausbauen und die vier ermittelnden Staatsanwälte mit einem ausserkantonalen verstärken. Nicht weil sie Fehler gemacht hat. Sondern damit sie trotz des hohen medialen und internationalen Drucks ihre Arbeit möglichst gut machen kann.

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