Angriff auf den Quellenschutz
Liebe Ständeräte, da haben Sie den Kopf verloren
Der Ständerat will den Quellenschutz einschränken. Damit torpediert er einen Grundpfeiler der freien Information und nimmt in Kauf, dass Korruption unentdeckt bleibt. Ein Kommentar von Beobachter-Chefredaktor Dominique Strebel.

Veröffentlicht am 24. September 2026 - 18:30 Uhr

Whistleblower sind in der Schweiz nur schlecht geschützt.
Quelle: IMAGO/ZoonarLiebe Ständerätinnen und Ständeräte, da haben Sie den Kopf verloren.
Sie wollen den Quellenschutz auf Leute beschränken, die «unmittelbar erforderlich» sind, um die Medienfreiheit zu gewährleisten. Und Sie wollen, dass Dokumente beschlagnahmt werden können, wenn sie nicht bei Journalistinnen und Journalisten liegen, sondern bei Whistleblowern. Und Sie wollen das möglichst schnell, ohne zuerst Grundlagen vom Bundesrat erarbeiten zu lassen. Sie wollen auch nicht abwarten, bis der Bericht da ist, den Sie beim Bundesrat vor drei Jahren zu einem verwandten Problem bestellt haben.
Mit Verlaub: Das ist kopflos. In der Ratsdebatte zeigten Sie vor allem Ihre Wut darüber, dass Geheimnisse aus Ihren Kommissionen oder aus Bundesratssitzungen in die Medien und damit an die Öffentlichkeit gelangen. Es ist verständlich, dass Sie verärgert sind. Aber deshalb gleich einen so wichtigen Pfeiler der freien Information anzusägen, ist unverantwortlich. Persönliche Betroffenheit ist ein schlechter Gesetzgeber.
Es zeugt von wenig Verständnis für die moderne Medienwelt, wo immer mehr Leute zusammenwirken, um Informationen zu recherchieren, zu verifizieren und zu veröffentlichen. Das sind nicht nur Medienschaffende, sondern auch externe Datenanalystinnen, Social-Media-Experten und weitere Zulieferer, Unterstützer und andere Hilfspersonen. Diesen «Realitäten der Medienwelt» trägt sogar das Bundesgericht Rechnung, indem es Quellenschutz auch dem CEO von Ringier gewährt; auch der Beobachter gehört zu Ringier. Sie hingegen wollen nur noch Leuten Schutz gewähren, die «unmittelbar erforderlich» sind. Ein schwammiger Begriff, der alle Quellen verunsichern wird.
Ein Maulkorb für Ärzte, Chauffeure oder Pfleger
Ihr Entscheid verkennt, dass man Quellenschutz und Schutz von Whistleblowern zusammen betrachten muss. Wenn Whistleblower nämlich Angst haben müssen, mit Strafverfahren verfolgt zu werden, überlegen sie sich zweimal, ob sie Informationen öffentlich machen. Und genau diese Angst verstärken Sie, wenn Dokumente, Computer, Smartphones von mutmasslichen Whistleblowern in Zukunft durchsucht werden können.
Damit stopfen Sie nicht nur Informanten aus Kommissionen und Bundesratssitzungen den Mund, sondern auch Ärzten aus öffentlichen Spitälern, Angestellten in Sozialdepartementen, Ressortleitern des Seco, Chauffeuren von Postauto-Unternehmen oder Pflegern in Tierkliniken. Alles Fälle der letzten paar Jahre, wo weiteren Todesfällen, Sozialmissbrauch, Unfallgefahr, Korruption oder Tierleid der Riegel geschoben werden konnte, weil mutige Menschen auf Missstände hingewiesen haben. Ihr Entscheid torpediert genau solche wichtigen Meldungen und Informationen.
So melden Sie dem Beobachter einen Missstand
In der Schweiz ist der Schutz von Whistleblowern nämlich schlecht – viel schlechter als im europäischen Umland, geschweige denn in den USA. Diesen Mangel hat der Quellenschutz bisher etwas ausgeglichen. Denn – ja – Quellenschutz ist in der Schweiz auch der Schutz von mutmasslichen «Tätern» – nämlich von wichtigen Whistleblowern. Sie schwächen jetzt den Quellenschutz massiv, ohne den Schutz von Whistleblowern zu stärken. Damit nehmen Sie in Kauf, dass wichtige Missstände nicht mehr öffentlich werden. Das ist sehr kurzsichtig.
Und dies alles nur, weil Sie wütend sind wegen all der Indiskretionen, an denen Sie oder die Verwaltung selbst beteiligt waren. Es sind ja Parlamentarierinnen und Parlamentarier oder Bundesangestellte, die solche Indiskretionen begehen.
Das ist Mumpitz, Herr Rieder.
Euer Kommissionssprecher Beat Rieder (Mitte, VS) sagte gegen Schluss der Ratsdebatte, er habe von Journalismusverbänden keine Stellungnahmen zu diesen Vorschlägen erhalten. Das zeige, dass Medienschaffende kein Problem damit hätten, weil ihr Quellenschutz gewahrt bleibe.
Das ist Mumpitz, Herr Rieder. Vor zehn Tagen sind sämtliche grossen Journalismusverbände mit einem Appell an die Öffentlichkeit getreten: «Quellen müssen geschützt bleiben!» Unterschrieben haben unter anderem der Verband Schweizer Medien, die Schweizer Journalistenschule MAZ, die SRG, die Mediengewerkschaften und zahlreiche weitere Journalismusorganisationen.
Deshalb: Liebe Ständerätinnen und Ständeräte, wir müssen endlich reden, denn ich werde den Eindruck nicht los, dass wir eigentlich ein Beziehungsproblem haben. 079 588 90 68; dominique.strebel@beobachter.ch.
- Motion 26.4051 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats
- Postulat 26.4052 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats
- Postulat 23.4322 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats
- Bundesgerichtsurteil vom 31.1.2025, 7B_733/2024
- Kommentar von Simon Canonica in «Medialex» 2/25, 7.3.2025: «Hoher Stellenwert für den Quellenschutz
- Vorschlag von Damian K. Graf, Staatsanwalt Zürich, in «Medialex» 7/25, 4.9.2025: «Medienschaffende gehören nicht vor den Strafrichter, aber wir müssen über den Quellenschutz sprechen»
- Entgegnung zum Vorschlag von Damian K. Graf von Roger Huber, Chefredaktor «Inside-Justiz», in «Medialex» 10/25, 8.12.2025: «Die Jagd nach Whistleblowern: Was bleibt vom Schweizer Quellenschutz?»
- Appell der Journalismusverbände «Quellen müssen geschützt bleiben!» vom 15. September 2026


