Arztgeheimnis unter Druck: Nationalräte wollen mehr Einblick für Arbeitgeber
Krankmeldungen nehmen zu und kosten die Wirtschaft Milliarden. Jetzt wird diskutiert, ob Arbeitgeber mehr über Krankschreibungen erfahren sollen. Ist das sinnvoll oder ein Eingriff in die Privatsphäre?

Veröffentlicht am 20. März 2026 - 14:50 Uhr

Ein Arztzeugnis bestätigt die Arbeitsunfähigkeit. Doch wie viel davon darf beim Arbeitgeber ankommen?
Immer mehr Angestellte fallen krankheitsbedingt aus. Für Unternehmen ist das teuer, die Kosten gehen in die Milliarden. Die Thurgauer SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr hat dazu einen Vorstoss im Parlament eingereicht. Sie fordert eine Lockerung des Arztgeheimnisses. «Es geht nicht darum, die Diagnose zu kennen, sondern zu erfahren, welche Arbeitstätigkeiten wieder möglich sind und welche nicht», sagte sie gegenüber SRF News.
Und FDP-Nationalrat Philippe Nantermod verlangt, dass der Bundesrat Massnahmen gegen missbräuchliche Arztzeugnisse prüft. Der Hintergrund sind Fälle, in denen Atteste offenbar sehr schnell ausgestellt wurden.
Mehr Kontrolle oder zu viel Einblick?
Der Bundesrat lehnt eine Lockerung jedoch ab. Er verweist darauf, dass Arbeitgeber beispielsweise eine vertrauensärztliche Untersuchung verlangen oder ein Arztzeugnis bereits ab dem ersten Krankheitstag einfordern können. Auch die Ärzteorganisation FMH stellt sich gegen die Forderungen. FMH-Präsidentin Yvonne Gilli betont, dass falsch ausgestellte Arztzeugnisse strafbar sind und entsprechend geahndet werden können.
Damit dreht sich die Debatte um zwei gegensätzliche Interessen: dem Wunsch nach mehr Kontrolle auf der einen Seite und dem Schutz der Privatsphäre auf der anderen.
Sollten Arbeitgeber mehr darüber erfahren dürfen, was ihre Mitarbeitenden trotz Krankheit noch leisten können? Oder geht das zu weit? Diskutieren Sie in den Kommentaren mit.
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