Kritik am Maulkorb für die Finanzkontrolle wird lauter
Wissentlich die Unwahrheit verbreiten: Genau das muss eine unserer wichtigsten Bundesbehörden möglicherweise beim Thema Parteifinanzierung tun. Der Beobachter wehrt sich dagegen – und bekommt nun Rückenwind.
Veröffentlicht am 30. April 2026 - 11:42 Uhr

Das Problem: Wenn die Eidgenössische Finanzkontrolle falsche Angaben zu Parteispenden entdeckt, darf sie das nicht öffentlich machen.
«Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser», besagt ein altes Sprichwort. In der Schweizer Politik gilt: «Kontrolle ist gut, aber darüber zu reden, ist verboten.»
Nationale Politkampagnen und Parteien legen seit 2022 ihre Budgets und Grossspenden zwar offen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) nimmt die Meldungen entgegen, prüft sie stichprobenweise und stellt sie online. Wenn sie falsche Angaben findet, kann sie eine Korrektur verlangen. Aber: Erstens kann sie diese nicht erzwingen und zweitens nicht öffentlich auf einen Fehler hinweisen.
Kritik von vielen Seiten
Der Beobachter und das WAV-Recherchekollektiv finden, dass das ein Problem ist. Und drei unabhängige Stellen geben ihnen inzwischen recht: die Finanzdelegation des Parlaments, eine Evaluation des Bundesamts für Justiz sowie ein Rechtsgutachten.
Dazu muss man wissen: Die EFK wollte diese Aufgabe nie. Bevor sie ihr aufgebrummt wurde, liess der damalige Direktor Michel Huissoud 2022 ein Rechtsgutachten erstellen. Es sollte belegen, dass die EFK nicht die richtige Behörde ist, um die Transparenz der Politikfinanzierung zu überwachen. Seither fordert sie in jedem Jahresbericht, dass sie ihrer Aufgabe enthoben wird.
Verstoss gegen internationale Standards
Eine Evaluation des Bundesamts für Justiz vom Juli 2025 lobte die EFK-Arbeit jedoch und empfahl, die Zuständigkeit bei ihr zu belassen. Die EFK konterte mit einem eigenen Rechtsgutachten. Laut diesem verstösst die Aufgabe gegen internationale Standards und gefährdet die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle. Anfang April 2026 nun stellte sich die Finanzdelegation des Parlaments hinter die EFK: In ihrem Tätigkeitsbericht empfiehlt sie dem Bundesrat, die Zuständigkeit nach den eidgenössischen Wahlen 2027 anzupassen.
Die Evaluation kritisiert, dass die EFK festgestellte Mängel nicht publiziert. Das EFK-Gutachten zweifelt an, dass der Maulkorb «überhaupt gesetzeskonform ist». Die Finanzdelegation warnt vor einer Gefahr für «Glaubwürdigkeit und Reputation». Auf den Punkt gebracht: Ein offizielles Register, das wissentlich Falschinformation unkommentiert ausweist, schafft keine Transparenz. Es untergräbt sie.
Was ist Ihre Meinung zum EFK-Maulkorb? Verraten Sie es uns in der Kommentarspalte.
Hier setzt die Klage des Beobachters und des WAV-Recherchekollektivs an. Sie verlangt vor dem Bundesverwaltungsgericht, dass die Prüfberichte herausgegeben werden. Und stützt sich dabei auf das Öffentlichkeitsgesetz.
Der Bundesrat hat die Evaluation am 1. April 2026 stillschweigend zur Kenntnis genommen. Ob das Gericht den Maulkorb für die Finanzkontrolle lockert, ist offen. Eines scheint jedoch langsam anzukommen: Kontrolle allein nützt wenig, wenn die Kontrolleure zur Verschwiegenheit verdammt sind.
Balz Oertli ist Journalist beim WAV-Recherchekollektiv. Es betreibt gemeinsam mit Lobbywatch das Onlinetool Moneyinpolitics.ch.
- Finanzdelegation des Parlaments: Medienmitteilung
- Universität Bern: Rechtsgutachten 2026
- Universität Zürich: Rechtsgutachten 2022
- Jahresbericht: EFK 2023
- Jahresbericht: EFK 2024
- Evaluation: Bundesamt für Justiz
- Tätigkeitsbericht: Finanzdelegation des Parlaments




