Das nationale Organspende-Register ist ein wichtiges Werkzeug zur Vermittlung von Spendern und Empfängern. Über 130’000 Personen haben dort digital hinterlegt, ob sie ihre Organe spenden möchten oder nicht. 

Nun wurde das Register Anfang Dezember 2022 geschlossen. Bis zum 3. Januar verschwinden auch sämtliche Back-up-Daten. Dies, nachdem sich gezeigt hatte, dass das IT-System zu wenig vor Hackern geschützt ist. Die Sendung «Kassensturz» vom Schweizer Fernsehen dokumentierte, wie Dritte eine Person gegen deren Willen als Organspender eintragen konnten.

Im Register erfasste Personen hatten die Möglichkeit, ihren Eintrag einzusehen, zu löschen oder das zugehörige Datenblatt herunterzuladen. Inzwischen wurden auch die Einträge jener Personen gelöscht, die ihre Daten vorher nicht mehr gesichtet haben.

Für Personen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ist die Löschung des Registers fatal. Die Spitäler können seit 2023 keine Abfragen mehr durchführen. Eine neue Lösung kommt erst mit der Umsetzung der Widerspruchslösung, für die sich das Volk im Mai 2022 ausgesprochen hat. Befürchtet wird, dass bis dahin der Wille vieler Spenderinnen und Spender verschollen bleibt. 

Um den Schaden zu begrenzen, empfiehlt die Stiftung Swisstransplant, den Spendewillen schriftlich niederzulegen und Angehörige zu informieren. Dies kann folgendermassen getan werden: 

Patientenverfügung ausfüllen 

Darin wird festgehalten, welche medizinischen Massnahmen die Person ablehnt und welchen sie zustimmt – sollte sie nicht mehr selbst entscheiden können. Auch der Wille bezüglich der Organspende gehört in die Patientenverfügung. Sie kann beispielsweise auf fmh.ch heruntergeladen oder bestellt werden. Wichtig: Die Verfügung so aufbewahren, dass sie bei Bedarf gefunden wird. 

Spendekarte aufbewahren

Die Spendekarte gibt Auskunft darüber, ob und welche Organe man nach dem Tod spenden will. Sie ist auf leben-ist-teilen.ch erhältlich. Einfach ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Tipp: Karte bestenfalls im Portemonnaie aufbewahren. 

Elektronisches Patientendossier (EPD) erstellen 

Auch das seit 2020 schrittweise eingeführte EPD hält den Willen bezüglich Organspenden fest. Dort werden die Gesundheitsinformationen – Informationen zu Medikamenten, Röntgenbildern oder Krankheiten – digital abgelegt. Wer ein EPD hat, kann selbst bestimmen, wer auf die Informationen zugreifen darf, etwa die Hausärztin oder der Physiotherapeut. Wer kein EPD hat, kann es über patientendossier.ch eröffnen. 

Angehörige informieren

Ist der Wille der verstorbenen Person unauffindbar oder unleserlich, werden die nächsten Angehörigen gefragt, ob sie ihn kennen. Darum teilt man ihn bestenfalls auch diesen Personen mit. Sie können dann der Organentnahme entsprechend zustimmen oder widersprechen. Falls die Angehörigen dazu keine Auskunft geben, ist die Entnahme verboten.

Testament ungeeignet

Testamente werden erst spät nach dem Tod eröffnet. Organe, Gewebe und Zellen sind dann nicht mehr zu gebrauchen. 

Digitale Möglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der Organspende-Wille digital aufbewahrt werden kann, also als digitale Karte auf einer App. Eine Lösung bietet zum Beispiel die Medical ID-App oder die Notfall-App EchoID. In solchen Apps kann der Entscheid für oder gegen die Entnahme von Organen, Geweben und Zellen festgehalten werden. Beim Eintritt in die Notfallstation eines Spitals wird auf dem Sperrbildschirm des Smartphones automatisch und ohne Eingabe des Entsperrungscodes die Organspende-Karte angezeigt. 

Organspende auf Widerruf?

loading...
Wer sich zu Lebzeiten nicht dagegen ausspricht, soll künftig als Organspender gelten. Ist das die beste Lösung?
Quelle: Beobachter Bewegtbild
Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren