«Ich wollte eine Pauschalreise buchen, weil ich dachte, dass dann nichts schiefgehen kann. Ich bin knapp bei Kasse und kann keine Überraschungen gebrauchen», sagt ein Ratsuchender an der Beobachter-Hotline.
«Was ist denn passiert?», frage ich.
«Ich habe mich ein bisschen im Preis geirrt. Und das aber erst später gemerkt.»
«Haben Sie denn online gebucht?»
«Ja, genau. Ein bisschen gewundert habe ich mich schon noch – das Hotel sah sehr luxuriös aus. Aber manchmal hat man halt einfach Glück, habe ich gedacht.»
«Haben Sie denn schon eine Reisebestätigung bekommen?»
«Nein, noch nicht – es ist gerade erst passiert. Wissen Sie, etwas nervös macht es mich schon.»
«Wenn man aus Versehen einen viel höheren Preis akzeptiert, als man eigentlich wollte, kann man sich auf Irrtum berufen – so steht es im Gesetz. Dann kommt der Vertrag nicht zustande.»
«Ah, da bin ich aber erleichtert! Und wie soll ich vorgehen?»
«Am besten schreiben Sie dem Reisebüro, was passiert ist. Und dass Sie einen Irrtum geltend machen.»
«Das mache ich gleich.»
«Wurde Ihnen das Geld denn schon abgebucht?»
«Nein, der Betrag war zu hoch.»
«Das ist auch gut für Sie.»
«Vielen Dank, ich bin wahnsinnig erleichtert. Vermutlich würde ich nie einen Kredit bekommen, um alles zu bezahlen.»
«Welchen Preis haben Sie denn angeklickt, wenn ich fragen darf?»
«Fünfhundert.»
«Fünfhundert Franken?»
«Fünfhunderttausend.»
Wer über ein Reisebüro mindestens zwei Leistungen bucht, zum Beispiel Flug und Hotel, schliesst einen Vertrag als Pauschalreise ab. Das heisst, dass der Reiseveranstalter bei Problemen der Ansprechpartner ist. Beobachter-Abonnenten erfahren, wie ihre Rechte aussehen, wenn etwas Unvorhergesehenes den Reiseplan plötzlich durcheinanderwirbelt, sei es durch einen Sturm am Urlaubsort oder weil der Veranstalter selber Änderungen durchführt.
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