Architekt kauft sich mit Darlehen zwei Boliden – und wandert ins Gefängnis
Ein Mann leiht sich von einem Freund Geld. Viel Geld. Und hat nie die Absicht, jemals etwas zurückzuzahlen. Nun hat das Bundesgericht ein wegweisendes Urteil gefällt.

Veröffentlicht am 7. Oktober 2026 - 05:00 Uhr

Ein Mann zahlte das Darlehen eines Freundes nicht zurück. Und muss ins Gefängnis.
Das Bundesgericht spricht ein Urteil, das für Darlehen zwischen Freunden wegweisend ist: Wer jemandem bloss vorgaukelt, etwas zurückzahlen zu wollen, macht sich strafbar – und muss eventuell sogar ins Gefängnis.
So musste sich das höchste Gericht letzthin mit dem Fall zweier Männer auseinandersetzen, die sich durch ein Bauprojekt kennengelernt hatten. Zwischen ihnen sei ein «besonderes, beinahe freundschaftliches Vertrauensverhältnis» entstanden, heisst es im Urteil.
Dem einen, er ist Architekt, geht es schlecht – emotional und finanziell. Das sagt er zumindest und bittet darum den anderen um Hilfe. Und dieser hilft. Er gewährt ihm neun Darlehen. Insgesamt 242’500 Franken in bar. Um seinen Freund hinzuhalten, erfindet der Architekt Geschichten: Er würde das Geld für gewinnbringende WIR-Geschäfte verwenden, an deren Erträgen er den Freund beteiligen würde. Oder: Von seinem Onkel habe er einen Erbvorbezug von 300’000 Franken bekommen, und von einer Baufirma würde er nächstens 220’000 Franken erhalten. Geld, um die Darlehen zurückzuzahlen, sei also genügend vorhanden.
Alles gelogen
Doch all das stimmte nicht. Anstatt in WIR-Geschäfte zu investieren, kaufte sich der Architekt zwei teure Boliden. Mit seiner Familie lag er im Streit, dem Onkel schuldete er sogar Geld. Die anstehende Zahlung einer Baufirma: erfunden.
Das Kantonsgericht Schwyz hatte den Mann unter anderem wegen Betrugs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 42 Monaten, einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 160 Franken sowie zu einer Busse von 100 Franken verurteilt. Das Bundesgericht hat das Urteil nun bestätigt.
Betrug setzt eine arglistige Täuschung voraus. Beim Kreditbetrug täuscht der Darlehensnehmer den Darlehensgeber entweder über seine Kreditwürdigkeit oder über seinen Rückzahlungswillen. Für die Gerichte war klar: Der Architekt habe stets vorgespielt, die Darlehen zurückzahlen zu wollen. Dabei sei das nie realistisch gewesen: Er sei völlig mittellos aus dem Ausland zurückgekehrt und habe nur 4500 Franken pro Monat verdient. Um den Schein zu wahren, habe er seinem Freund nicht vorhandene Sicherheiten vorgetäuscht und bloss geringfügige Teilrückzahlungen von insgesamt 31’500 Franken getätigt.
So machen Sie es besser
«Wer Geld leiht, tut gut daran, die finanzielle Situation des Gegenübers zu prüfen. Das gilt auch bei Freundinnen und Bekannten», sagt Beobachter-Finanzexperte Martin Müller.
Das kann man beispielsweise tun, indem man sich die letzten drei Steuererklärungen anschaut und einen Betreibungsregisterauszug verlangt. «Um das Risiko zu minimieren, kann man sich auch zusätzliche Sicherheiten geben lassen. Etwa indem man sich ein Grundpfandrecht auf einer Liegenschaft eintragen lässt.»
- Schriftlicher Vertrag: Schliessen Sie einen schriftlichen Darlehensvertrag ab. Das beugt Missverständnissen, Streitigkeiten und Unklarheiten vor.
- Finanzielle Situation prüfen: Prüfen Sie vorab die Zahlungsfähigkeit Ihres Gegenübers (zum Beispiel durch einen Betreibungsregisterauszug).
- Rückzahlung klar vereinbaren: Legen Sie feste Raten oder einen klaren Termin fest. Vermeiden Sie schwammige Formulierungen wie «Rückzahlung nach finanziellen Möglichkeiten».
- Verjährungsfristen beachten: Ein unbefristetes Darlehen verjährt nach zehn Jahren. Mit jeder Teilzahlung beginnt die Frist von Neuem zu laufen.
Hier finden Sie mehrere Muster von Darlehensverträgen.
Wie ist dieser Artikel entstanden?
- Obligationenrecht: Art. 312 ff. Das Darlehen
- Strafgesetzbuch: Art. 146 Betrug
- Kantonsgericht Schwyz: Urteil vom 23. September 2025
- Bundesgericht: Urteil vom 19. August 2026




