Ja. Jugendliche können selbständig den Vornamen ändern lassen, sobald sie urteilsfähig sind. Das ist ab 12 Jahren der Fall.

Doch wie auch beim Nachnamen gilt: Es muss achtenswerte Gründe geben.

Wann ein Grund als achtenswert gilt, ist je nach Kanton unterschiedlich. In der Regel muss man mit Dokumenten nachweisen, dass man den beantragten neuen Vornamen schon seit längerer Zeit im Alltag verwendet, meist während mindestens zweier oder dreier Jahre.

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Achtenswerte Gründe kann man aber auch anders nachweisen, zum Beispiel durch einen ärztlichen Bericht. Am besten fragen Sie bei der zuständigen Verwaltungsbehörde in Ihrem Wohnkanton nach der geltenden Praxis und den nötigen Unterlagen. Oft gibt es auf deren Website auch ein Formular zum Herunterladen.

Die Kosten für eine Änderung des Vornamens bewegen sich um die 300 Franken. Das Verfahren dauert in der Regel einige Wochen bis wenige Monate.

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