Wer auf Sozialhilfe angewiesen ist und im Kanton St. Gallen oder Thurgau lebt, sollte über einen Umzug nachdenken. Nach Zürich, Basel oder in den Kanton Schwyz zum Beispiel. Wer dort den Weg zurück in die Arbeitswelt schafft, bekommt eine echte Chance. Und muss nicht umgehend den Lohn opfern, um die Sozialhilfegelder wieder abzustottern.

Viele Gemeinden gestalten die Rückzahlungsbedingungen so, dass die Betroffenen es schaffen können, finanziell wieder auf eigene Beine zu kommen. Nur wer einen grösseren Batzen erbt oder im Lotto gewinnt, muss zahlen.

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Anders in der Ostschweiz. Das zeigt der Zwischenbericht einer Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz zur Praxis von 36 Gemeinden in acht Kantonen, über die der «Tages-Anzeiger» berichtete.

Alles oder nichts

So muss eine 50-jährige Person, die nach zwei Jahren Sozialhilfe wieder 6200 Franken netto verdient, je nach Wohnort keinen Rappen zurückbezahlen. Oder aber die gesamten bezogenen 55’000 Franken.

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Manche Gemeinden fordern selbst nach 10, 15 oder 20 Jahren Geld zurück. Das widerspricht fundamental den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Weil es nur Empfehlungen sind, können Kantone und Gemeinden aber nach Belieben schalten und walten.

Fachleute fordern seit Jahrzehnten eine Harmonisierung der Sozialhilfe, um diese Ungerechtigkeit zu verhindern. Zum Beispiel mit einem national geltenden Gesetz. Politisch ist das chancenlos. Das haben mehrere politische Vorstösse gezeigt.


Müssen wir uns also mit dem Wettbewerb um möglichst schlechte Bedingungen für Sozialhilfebezüger abfinden? Nein, es gibt Alternativen. Die liegen bei den Kantonen. Das können sie tun:

  • Präzisere Gesetze. Die Kantone sollten eine zu weit reichende Gemeindeautonomie einschränken. Eine Rückzahlung könnte zum Beispiel von Erbschaften, Schenkungen und Lottogewinnen abhängig gemacht werden, nicht aber von einem gewöhnlichen Erwerbseinkommen.

  • Klare Verbote. Verheerende Praktiken, wie das Einsacken von Vorsorgegeldern aus der Pensionskasse, um Sozialhilfebezüge zu begleichen, sollten die Kantone verbieten.
  • Angepasste Regeln. Die Kantone könnten untereinander dafür sorgen, dass ihre Bedingungen nicht zu weit auseinanderklaffen. Die schrittweise Harmonisierung von unten kann ein gerechteres Sozialhilferecht schaffen.
  • Mehr Transparenz. Betroffene erfahren oft spät oder nur zufällig, dass sie Sozialhilfe zurückzahlen müssen. Meist gar nicht, in welchem Umfang, wie lange diese Pflicht gilt und unter welchen Bedingungen sie reduziert oder erlassen werden kann. Kantone sollten vorschreiben, dass bei jedem Sozialhilfebezug schriftlich, verständlich und in mehreren Sprachen erklärt wird, ob und wann eine Rückzahlungspflicht entstehen kann.

Für diese Reformen braucht es kein nationales Gesetz. Aber die Einsicht, dass der Föderalismus eine grossartige Sache ist. Solange er keine solchen Ungerechtigkeiten produziert – und der Zügelwagen der einzige Ausweg aus der Armut bleibt.