Klara Müller* (Name geändert) ist 94 und dement, lebt aber in ihrer eigenen Wohnung. Sie braucht Rundumbetreuung und Körperpflege. 500 Stunden pro Monat übernimmt ihre Tochter Karin Heller*, 68, die im selben Haus lebt.

Zusätzlich ist eine private Pflegefirma angestellt. Bis vor kurzem war es die Resca aus Kreuzlingen TG. Die Tochter war nicht immer glücklich darüber. Die Pflegepersonen seien oft ausgewechselt, Einsatztermine nicht eingehalten worden. «Einmal liessen sie meine demente Mutter stundenlang allein.»

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Hinzu kam, dass Resca-Chefin Daniela Keel* teils gemeinsam mit einer Verwandten der alten Dame deren Medikation änderte und den behandelnden Arzt bat, seine Verschreibung ihren Empfehlungen anzupassen. Er lehnte ab. Daniela Keel dementiert die Vorwürfe.

Die Pflegenden hätten auch den Schutz vor Corona nicht ernst genommen, sagt die Tochter. Zuerst hätten sie keine der vorgeschriebenen medizinischen Schutzmasken getragen, dann immer wieder unsichere Plastikvisiere. Die seien nach Gebrauch auch mal in der Wohnung der Patientin liegen gelassen worden, etwa in der Küche. «Ich machte mir grösste Sorgen um meine hochbetagte Mutter», sagt Heller, die seit Beginn der Pandemie immer Maske trägt, wenn sie zur Mutter geht.

Sechs Monate lang keine Masken

Man habe zuerst auf Wunsch der Angehörigen keine Masken getragen, danach die Visiere zusätzlich über den Masken, sagt dagegen die Resca-Chefin. Wie die Firma mit Masken umgegangen ist, zeigt aber eine SMS im Gruppenchat: «D., könntest du Masken einkaufen? […] Wir haben bis jetzt keine getragen […], ist es wirklich nötig, damit anzufangen?» Das war Anfang September 2020. 

«Angehörige der Betroffenen sollten als Richtschnur für Entscheide der Beistandsperson wirken.» 

Ignaz Heim, Präsident des Schweizerischen Verbands der Berufsbeistandspersonen

Monatelang bat die Tochter die Berufsbeiständin der Mutter um eine Aussprache zu dritt. Vergeblich. Sie habe die Angelegenheiten direkt mit der Resca geklärt, liess die Beiständin sie wissen. Auch vom regionalen Leiter der Berufsbeistandschaft kam keine Hilfe. Und die zuständige Kesb in Weinfelden verwies die Tochter zurück an die Beiständin. «Erfahrungsgemäss können sachbezogene Lösungen so besser gefunden werden als in Dreiergesprächen, die oft emotional aufgeladen sind», heisst es bei der Berufsbeistandschaft Weinfelden.

Das sieht Ignaz Heim, Präsident des Schweizerischen Verbands der Berufsbeistandspersonen, etwas differenzierter: «Bei urteilsunfähigen Betroffenen sind Angehörige und Nahestehende häufig am besten in der Lage, über deren mutmasslichen Willen Auskunft zu geben. Sie sollten als Richtschnur für Entscheide der Beistandsperson wirken. Berufsbeistände sollen darum alles daransetzen, ein konstruktives Arbeitsverhältnis zu Angehörigen oder Nahestehenden aufzubauen.» 

Die Kesb schreibt: «Karin Heller hätte gemäss Art. 419 ZGB die Möglichkeit, bei der Kesb gegen Handlungen und Unterlassungen der Beistandsperson Beschwerde einzureichen. Das ist aber bis heute nicht erfolgt.» Auf diese Möglichkeit habe man sie nie hingewiesen, sagt Heller.

Böse Überraschung

Besorgt wegen der Plastikvisiere, fragte Heller beim Thurgauer Amt für Gesundheit nach. Zu ihrer Überraschung hiess es dort: Für Resca liege keine Pflegebewilligung vor. Recherchen zeigen, dass Resca-Chefin Daniela Keel 2016 zwar um eine Bewilligung ersuchte, die nötigen Fähigkeitsausweise aber nie einreichte. Auch ihre Mitarbeiterinnen sind nicht im Nationalen Register der Gesundheitsberufe (Nareg) gelistet. 

Erneut bat Karin Heller die Beiständin um eine Aussprache. Zum Treffen Anfang Oktober 2020 begleitete sie Bernhard Erb, ein früheres Kadermitglied der Unabhängigen Beschwerdestelle für das Alter. Auch die fehlende Bewilligung war Thema. «Ich habe die Beiständin darauf aufmerksam gemacht, dass die vielen Unregelmässigkeiten schon lange auf mangelnde Professionalität hingedeutet hätten und sich dies ja nun bestätigt habe. Das sei für die Behörde heikel und müsse geklärt werden», erinnert sich Erb. 

Offiziell bestätigt

Zwei Tage nach dem Treffen erhielt die Beiständin vom Gesundheitsamt die offizielle Bestätigung: Für Resca, die Pflegeleistungen sogar auf ihrer Homepage beworben hat, lag nie eine Pflegebewilligung vor. Doch erst im Dezember sprach die Beistandschaft die Kündigung aus und ersetzte Resca durch eine qualifizierte Spitex. Ein ärztliches Attest, das Klara Müllers Pflegebedürftigkeit festhält, liegt der Berufsbeistandschaft seit 2015 vor.

«Man drohte mündlich, wenn ich den Vertrag nicht unterzeichne, komme meine Mutter ins Heim.»

Karin Heller*

Das Gesundheitsamt hat Daniela Keel wegen widerrechtlichen Bewerbens, Anbietens und Erbringens von bewilligungspflichtigen Leistungen verwarnt. Auf ein aufsichtsrechtliches Administrativverfahren und eine Anzeige werde nur verzichtet, weil Resca sich aus dem bewilligungspflichtigen Geschäftsbereich zurückziehe, so das Amt.

Karin Hellers Schwester, mit der sie den ursprünglichen Vertrag abgeschlossen hatte, habe gewusst, dass sie keine medizinischen Leistungen erbringen dürfe, sagt Resca-Chefin Keel. Deshalb habe man auch nicht über die Krankenkasse abrechnen können. Dass sie nicht pflegen dürfe, sei ihr hingegen nicht klar gewesen.

Das Verhältnis zwischen Kesb, Beiständin und Karin Heller war schon länger getrübt. Über ein Jahr lang kämpfte Heller um einen neuen Pflegevertrag, der die Einsätze regeln sollte, die sie für ihre Mutter erbrachte. Die erste Version sah etwa Nachtschichten à drei Franken und unbezahlte Wochenendschichten vor. Bezahlte Ferien waren nicht eingeplant. Und Karin Heller hätte das Rote Kreuz für nur 25 Stunden im Monat verpflichten dürfen. Sie war damit nicht einverstanden, machte Gegenvorschläge. Monatelang keine Reaktion.

Heller reichte deshalb beim Obergericht eine Rechtsverweigerungsbeschwerde ein. Darin schrieb sie: «Man drohte mündlich, wenn ich den Vertrag in der ersten Form nicht unterzeichne, komme meine Mutter ins Heim.» Und: «Man teilte mir mündlich mit, bis zum Inkrafttreten des neuen Vertrags müsse ich weiter den alten einhalten, sonst werde meine Mutter ins Heim gebracht.»

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Alle Beteiligten hätten gewusst, dass Heime für ihre Mutter «Orte des Todes» seien. Mit Grund: Sie habe während des Naziregimes Verwandte durch Euthanasie verloren. «Nur darum habe ich diese Auflage nolens volens akzeptiert.»

Der Kesb muss dieses Schreiben aus den Gerichtsakten vorgelegen haben. Dementiert hat sie die Vorwürfe nie. Erst jetzt distanziert sich die Behörde in aller Form von den Drohungen. Und der Anwalt der Berufsbeistandschaft schreibt: «Ohne Vertrag bezüglich der Pflege zu Hause ist die Beistandschaft verpflichtet, andere Lösungen zu suchen. Aufgrund der benötigten umfassenden Betreuung ist die Pflege in einem Heim notfalls eine Alternative. Mit Drohung hat das nichts zu tun.»

Immerhin zehn Franken

Die Richterin wies die Kesb an, sich «möglichst zügig» zu Hellers Vorschlägen zu äussern und das Ganze «zeitnah» zum Abschluss zu bringen. Das fruchtete. «Heute bekomme ich mit zehn Franken pro Nacht immerhin dreimal so viel mit der ersten Vertragsversion», sagt Heller. Viel ist das nicht: In drei Nächten erhält sie so viel wie eine Putzkraft in einer Stunde.

Die Beistandschaft der alten Dame stand von Anfang an unter einem schlechten Stern. In elf Monaten waren vier verschiedene Personen für sie zuständig gewesen. Nur die vierte, die heutige Beiständin, arbeitet überhaupt noch für die Weinfelder Beistandschaft.

Was darf die Kesb alles?

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Beobachter-Experte Walter Noser über die häufigsten Vorwürfe gegen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Aufzeichnung vom 5.5.2020).
Quelle: Beobachter Bewegtbild
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