Feuerwerksverbot geplatzt: Was am 1. August jetzt wirklich gilt
Das Parlament hat das nationale Böllerverbot im letzten Moment versenkt. Was das für das Feuerwerk am 1. August bedeutet, wie sich das Feuerverbot auswirkt – und wie Sie Ärger und Unfälle vermeiden.

Veröffentlicht am 27. Juli 2026 - 05:00 Uhr

Das Parlament wollte ursprünglich Böller verbieten – den Initianten der Feuerwerksinitiative geht das nicht weit genug. Nun ist der Gegenvorschlag vom Tisch.
Der 1. August rückt näher, und damit auch der ewige Streit ums Feuerwerk. Für die einen ist das Spektakel unverzichtbar, für die anderen purer Stress.
Besonders Tiere und lärmempfindliche Menschen leiden unter der Knallerei. Das Parlament wollte deshalb eigentlich neue Grenzen ziehen – doch daraus wird nun nichts.
In der parlamentarischen Debatte um die Feuerwerksinitiative prallten im Juni naturgemäss unterschiedliche Haltungen aufeinander. «Sehr viele Leute sind nicht mehr bereit, tagelang unter dem Feuerwerkslärm zu leiden, der nur wenigen Freude bereitet», sagte Nationalrat Kilian Baumann (Grüne, BE). Und sein Ratskollege Nik Gugger (EVP, ZH) ergänzte: «Tradition ist nicht das stundenlange, unkontrollierte Geknalle. Tradition sind Höhenfeuer.»
Feuerwerk – «ein Stück Schweizer Seele»
Auf der Gegenseite fragte Nationalrätin Bettina Balmer (FDP, ZH): «Ist es Sache des Staates, die Bevölkerung zu bevormunden? Ist Eigenverantwortung wirklich nur noch eine leere Worthülse?» Nationalrätin Therese Schläpfer (SVP, ZH) betonte den kulturellen Wert: «Wer dieses Bild verbietet, löscht nicht nur ein paar Raketen, sondern auch ein Stück Schweizer Seele.»
Die 2023 eingereichte Feuerwerksinitiative, die Privatpersonen das Zünden von lauten Feuerwerken generell verbieten will, geht den meisten Parlamentariern klar zu weit. Aber: Zumindest das inflationäre Zünden von Böllern ist für viele ein Ärgernis. «Getreu dem Motto, dass die eigene Freiheit dort endet, wo sie beginnt, andere zu beeinträchtigen, ist es angezeigt, dass man hier etwas tut», wie Ständerat Mathias Zopfi (Grüne, GL) es formulierte.
Spitäler, Tankstellen und Wälder sind Feuerwerks-Sperrzone
Im Juni stimmte nach dem Nationalrat auch der Ständerat zunächst einem indirekten Gegenvorschlag zu: Feuerwerkskörper, die ausschliesslich Lärm erzeugen und keine visuellen Effekte haben, sollten schweizweit verboten werden.
In einer überraschenden Wende hat der Nationalrat allerdings nur wenige Tage später den indirekten Gegenvorschlag in der Schlussabstimmung abgelehnt. Damit wird die anstehende Abstimmung über die Feuerwerksinitiative praktisch zu einer Alles-oder-Nichts-Frage. Bei einer Annahme würde ein generelles Verkaufs- und Verwendungsverbot für lautes Feuerwerk in der Verfassung verankert.
Da das nationale Gesetz vom Tisch ist, gelten weiterhin die bisherigen Regeln. Kantone und Gemeinden geben den Takt vor. Wer Raketen ausserhalb des Nationalfeiertags zündet, riskiert an vielen Orten eine Ordnungsbusse. In der Nähe von Spitälern, Altersheimen, Tankstellen, Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen ist es generell untersagt.
Trockenheit: In vielen Kantonen herrscht Feuerwerksverbot
Die seit Juni anhaltende Trockenheit sorgt dieses Jahr in vielen Kantonen für einen Vorgeschmack, wie ein Nationalfeiertag ohne Feuerwerk aussehen wird. In der ganzen Schweiz herrscht erhöhte Waldbrandgefahr. Etliche Kantone wie Basel-Landschaft, St. Gallen und Luzern haben deshalb ein Feuerwerksverbot erlassen.
Auch in der Stadt Zürich dürfen weder Böller noch Vulkane gezündet werden. Da in manchen Kantonen die Gemeinden zuständig sind, empfiehlt es sich, vorher auf deren Website nachzuschauen, was vor Ort gilt. Denn bei Verstössen drohen happige Bussen. In Luzern beispielsweise bis zu 20’000 Franken. Bricht ein Feuer aus, werden zudem die Kosten für die Brandbekämpfung und die Wiederherstellung in Rechnung gestellt.
Damit die 1.-August-Feier sicher abläuft, empfiehlt die Beratungsstelle für Brandverhütung folgende Verhaltensregeln:
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisung des Feuerwerks – und zwar, solange es noch hell ist.
- Tragen Sie Raketen und Co. nicht in Ihren Hosen- oder Jackentaschen.
- Halten Sie kleine Kinder von Feuerwerkskörpern fern. Beaufsichtigen Sie grosse Kinder und lehren Sie sie einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk.
- Zünden Sie Feuerwerk nie inmitten von Menschenansammlungen.
- Achten Sie auf genügend Abstand zu Menschen, Tieren, Gebäuden, Feldern und Wald.
- Basteln Sie keine Eigenkreationen. Öffnen Sie Feuerwerkskörper nie.
- Starten Sie Raketen nur von fest verankerten Abschussstäben oder aus Abschussrohren. Stecken Sie den Raketenstab nie in die Erde, halten Sie ihn nie in der Hand.
- Rauchen Sie nicht in der Nähe von Feuerwerk.
- Nähern Sie sich Blindgängern erst nach etwa 15 Minuten. Versuchen Sie nicht, sie nochmals zu entzünden.
- Bringen Sie defekte Feuerwerkskörper dem Verkäufer zurück. Sie gehören nicht in den Abfall.
- Schützen Sie Ihr Haus: Schliessen Sie Türen, Fenster und Dachluken, ziehen Sie Sonnenstoren ein.
- Halten Sie immer einen Eimer Wasser bereit, um Feuer schnell zu löschen oder Verbrennungen zu kühlen.
- Lagern Sie das Feuerwerk an einem kühlen, trockenen Ort.
- Nehmen Sie Rücksicht auf ältere Menschen und Familien mit Kleinkindern.
Wer den Nationalfeiertag feiern möchte, ohne Nachbarn zu nerven oder Tiere zu verschrecken, findet Alternativen. Wenn kein Feuerverbot gilt, bieten statt lauter Böller etwa Vulkane, bengalische Feuer oder stille Pyrotechnik bunte Farben am Nachthimmel – ganz ohne Knall. Einige Gemeinden setzen zudem auf choreografierte Drohnen-Lichtshows, die lautlos über den Köpfen schweben.
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