Es war ein trüber Sonntagnachmittag im Zürcher Hauptbahnhof, als die Polizei einen Jugendlichen kontrollierte. Was wie eine Routineüberprüfung begann, entwickelte sich innert Minuten zu einem Fall von sicherheitspolitischer Brisanz. Im Rucksack des 16‑jährigen Franzosen fanden die Polizisten eine abgesägte Schrotflinte samt scharfen Ersatzpatronen. Und in seiner Tasche steckten auf Servietten gekritzelte Wegskizzen.

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War er auf dem Weg zu einem Attentat? Oder sollte er die Waffe Dritten übergeben? Erhellen die Daten auf seinen beiden Mobiltelefonen die Hintergründe?

Die Polizei hatte die Öffentlichkeit über den Vorfall am 3. März 2024 nicht informiert. Zu den Gründen wollte sich die Kantonspolizei nicht äussern. Weil die Anwältin des Jugendlichen aber gerichtlich gegen die Auswertung der beiden Mobiltelefone vorging, musste das Bundesgericht ein Urteil fällen. Damit wird der Fall zumindest in Teilaspekten öffentlich. 

Die Lausanner Richter erlauben neu die Datensicherung durch die Polizei, selbst wenn ein Betroffener die Siegelung seiner Geräte verlangt hat. Nur so könne eine Fern- oder Selbstlöschung wichtiger Daten verhindert werden.

Daten sichern, bevor sie verschwinden

Ausreisesperre wegen Delikten in Frankreich   

Der Jugendliche ist kein unbeschriebenes Blatt. Wegen Delikten in seinem Heimatland hatte ihm der französische Staat die Ausreise verboten. Seine Ausweispapiere wurden eingezogen, um eine Flucht zu verhindern. Trotzdem schaffte er es in die Schweiz und stand mit der leicht zu verbergenden und sofort einsetzbaren Waffe im Zürcher Hauptbahnhof. 

Für die zuständige Jugendanwaltschaft in Winterthur war klar: Hier geht es nicht nur um einen Verstoss gegen das Waffengesetz. Der Jugendliche wurde deswegen noch im März per Strafbefehl verurteilt. Doch die Strafverfolger ermittelten weiter. 

Chatbot Rechtsberatung

Die Winterthurer Jugendanwaltschaft bestätigt, dass ein Strafverfahren wegen Verdachts auf eine verbotene Vorbereitungshandlung hängig ist. Dazu gehören unter anderem Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung und Raub. Weitere Angaben wollte die Staatsanwaltschaft nicht machen. Auch die Zürcher Verteidigerin des Franzosen äusserte sich nicht zum Fall und verwies auf das Anwaltsgeheimnis.

Weitere Jugendliche verhaftet

Der Vorfall hatte internationale Abklärungen zur Folge, wie aus dem aktuellen Bundesgerichtsentscheid hervorgeht. Wegen der Delikte in Frankreich und weil zum gleichen Zeitpunkt weitere Jugendliche in der Schweiz wegen Verdachts auf Unterstützung des Islamischen Staats verhaftet wurden. Diese hatten sich über soziale Netzwerke im Internet radikalisiert. Das Verfahren gegen zwei Jugendliche aus Schaffhausen ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen, wie die zuständige Staatsanwaltschaft bestätigt.



Ob ein dschihadistisches oder ein anderes terroristisches Motiv auch den Franzosen in die Schweiz brachte, ist unklar. Gemäss dem Bundesgerichtsurteil hat er bislang «keine nachvollziehbaren Erklärungen» für das Mitführen seiner Waffe abgegeben.

Aufgeheizte Stimmung

Der Einfluss von Dschihadisten auf manche Jugendliche beunruhigt Polizeistellen und den Nachrichtendienst bis heute. Serge Bavaud, Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes, unterstrich dies letzte Woche in einem Interview mit Radio SRF. «Wir bemerken eine Radikalisierung im Internet.» Dabei inspiriere der Islamische Staat schon Jugendliche im Alter zwischen 10 und 15 Jahren. «Das ist für uns eine neue Entwicklung. Und das macht uns Sorgen.» Bavaud fordert darum mehr Prävention in diesem Bereich. 

Quellen
  • Bundesgerichtsentscheid zur Datenspiegelung
  • Stellungnahmen der Jugendanwaltschaft Winterthur
  • Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Schaffhausen
  • Stellungnahme der Zürcher Kantonspolizei
  • Serge Bavaud, Chef des Nachrichtendienstes des Bundes: Interview mit Radio SRF