Bundesgericht erlöst 77-Jährige von Fussfessel
Nach dem Kauf einer Eigentumswohnung geriet eine Frau ins Visier der Justiz – und musste 20 Monate eine elektronische Fussfessel tragen. Nun zieht das Bundesgericht einen Schlussstrich.

Veröffentlicht am 21. August 2026 - 05:00 Uhr

Elektronische Überwachung am Fuss: Laut der Berner Justiz bestand Fluchtgefahr.
Der Weg zur Eigentumswohnung beginnt meist mit einer Besichtigung und endet mit dem Eintrag ins Grundbuch. Bei Annette Lang lief es anders. Auf den Grundbucheintrag folgten ein Strafverfahren und die elektronische Fessel am Fuss. Seit rund 20 Monaten trägt sie diese.
Die 77-jährige Lang, die in Wirklichkeit anders heisst, kaufte im September 2022 gemeinsam mit ihrem Ehemann eine Attikawohnung. Das Ehepaar liess sich als Eigentümer eintragen, doch ein befreundeter US-Bürger zahlte den Kaufpreis von 1,68 Millionen Franken. Kurz nach dem Kauf reiste der Freund in die Schweiz und wohnte in der neuen Wohnung. Wenige Wochen später starb er unerwartet. Seither beschäftigt der Fall die Justiz.
Verdacht: illegaler Wohnungskauf
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ehepaar Veruntreuung vor. Die beiden hätten die Wohnung nach dem Tod für sich genutzt und den potenziellen Erben Vermögenswerte verheimlicht. Ausserdem besteht der Verdacht, dass das Ehepaar die Wohnung nicht für sich, sondern für den Freund gekauft habe. Als US-Staatsbürger wäre dieser ohne entsprechende Bewilligung nicht zum Kauf berechtigt gewesen.
Auf Untersuchungshaft verzichtete die Staatsanwaltschaft aufgrund von Langs Alter und ihrer angeschlagenen Gesundheit. Wegen Fluchtgefahr musste sie allerdings eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100’000 Franken sowie ihren Ausweis und weitere Schriften hinterlegen – und eine elektronische Fussfessel tragen.
Obergericht sieht kein Problem
Das Verfahren rund um die Wohnung zieht sich hin und ist noch immer nicht abgeschlossen. Die Massnahmen gegen Lang wurden inzwischen mehrmals verlängert. Dagegen wehrte sie sich und argumentierte, dass die Einschränkungen angesichts ihres Alters, ihres verschlechterten Gesundheitszustands und der bisherigen Dauer der Überwachung nicht mehr verhältnismässig seien.
Lang leidet unter anderem an einer schweren Depression, Angstzuständen und Schlafstörungen. Auch ihre behandelnde Psychologin hielt fest, dass neben der regelmässigen Behandlung eine rasche Veränderung der Lebensumstände notwendig sei. Das Berner Obergericht sah die Verlängerung der Massnahme dennoch als verhältnismässig an.
Bundesgericht: Fussfessel ist nicht verhältnismässig
Mit ihrer Beschwerde zog Lang schliesslich ans Bundesgericht. Mit Erfolg – zumindest teilweise. Die Richterinnen und Richter in Lausanne kommen zum Schluss, dass die elektronische Überwachung nach 20 Monaten nicht mehr verhältnismässig sei. Die übrigen Massnahmen bleiben aber bestehen. Sowohl die Sicherheitsleistung als auch die Ausweis- und Schriftensperre seien weiterhin angemessen, um die Flucht zu verhindern.
Für Lang endet damit nach fast zwei Jahren zumindest die sichtbarste aller Auflagen: Die elektronische Fessel am Fuss kommt weg. Der Fall selbst bleibt: Die Ermittlungen drehen sich weiterhin um eine Wohnung – und um den Verdacht, dass sie gar nicht für diejenigen gekauft wurde, die im Grundbuch stehen.
- Bundesgericht, Urteil vom 21. Juli 2026: 7B_833/2026




