Liebe vorgegaukelt, Pornos verkauft: Die kriminelle Familien-AG einer Seniorin
Eine betagte Heiratsschwindlerin hat alleinstehende Senioren ausgenommen. Mit ihrem Sohn verkaufte sie zudem illegal beschaffte Pornografie. Beide kassieren jetzt langjährige Haftstrafen.

Veröffentlicht am 18. Februar 2026 - 17:33 Uhr

Lovescam: Heiratschwindlerin suchte nach Senioren und zockte sie ab (Symbolbild).
Wenn von Lovescam die Rede ist, denkt man schnell an raffinierte Betrüger, die ihre Opfer von irgendwo auf der Welt in Internet-Chats umgarnen.
Es geht aber auch anders. Das zeigt der Fall eines dreisten Mutter-Sohn-Duos, das zwischen 2016 und 2018 alleinstehende Männer ausgenommen hat. Das Bundesgericht hat jetzt beide zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.
Das Geschäft mit der Einsamkeit
Die damals 75-jährige Mutter hatte sich darauf spezialisiert, ältere, teils verwitwete Männer über Kontaktanzeigen zu ködern. Sie gaukelte ihnen – darunter ein Witwer, der gerade seine Partnerin verloren hatte – jeweils die grosse Liebe und eine gemeinsame Zukunft vor.
Doch kaum war das Vertrauen da, wurde abkassiert. Dem einen Opfer entlockte die Frau zunächst 19’000 Franken für ein Auto, später insgesamt 150’000 Franken in bar. Mit dem zweiten Opfer war eine Hochzeit geplant, und sogar ein Wohnungskauf wurde ins Auge gefasst. Dann behauptete die Frau, ihr 37-jähriger Sohn habe einen Liquiditätsengpass, weil er Behandlungskosten für den Bruder der Mutter vorgeschossen habe. Der gutgläubige Senior überwies 100’000 Franken als Darlehen. Die Hochzeit fand nie statt und das Geld war weg – verprasst für den luxuriösen Lebensstil von Mutter und Sohn.
Die Frau hatte es anders dargestellt: Die Männer sollen aus «freiwilliger Grosszügigkeit» gezahlt haben. Man könne ihr darum keine Arglist vorwerfen, was für einen Betrug vorausgesetzt wird. Das Urteil der Vorinstanz sei darum aufzuheben.
Die Lausanner Richter liessen das nicht gelten. Sie bestätigten, dass die Frau ein «komplexes Lügengebäude» errichtet hat. Besonders schwer wog dabei, dass sie gezielt die «Vulnerabilitäten» der Opfer – ihre Trauer und Einsamkeit – ausgenutzt habe. Der Sohn wird wegen Gehilfenschaft verurteilt, da er seine Mutter zu den Taten motiviert und auch den Kreditvertrag mit dem einen Opfer aufgesetzt hatte.
Mutter als vermeintliche Pornodarstellerin
Doch der Liebesbetrug war dem Duo nicht genug. Der Sohn beschaffte sich auf Internetseiten pornografisches Bild- und Videomaterial, das gemäss Nutzungsbedingungen nur für den privaten Gebrauch bestimmt war. Die Mutter bot diese Inhalte darauf auf einer anderen Plattform an und gab sich dabei als die Pornodarstellerin auf den Aufnahmen aus.
Mit dieser Masche generierten die beiden Einnahmen von über 300’000 Franken. Die Verteidigung argumentierte, dass es sich nicht um geschützte Werke gehandelt habe und die Rentnerin zumindest gutgläubig vorgegangen sei. Das Bundesgericht stellte dagegen klar: Auch Fotos und Filme mit pornografischem Inhalt geniessen Urheberschutz, sofern sie einen individuellen Charakter haben. Wer solche Inhalte herunterlädt und weiterverkauft, riskiert darum nicht nur eine Zivilklage, sondern macht sich auch strafbar.
Weder Mutter noch Sohn hätten mit ihrer Beschwerde etwas vorgebracht, das die Erwägungen der Vorinstanz als offensichtlich unrichtig oder sonst wie bundesrechtswidrig erscheinen liesse, hält das Bundesgericht in einem Urteil fest. Es bestätigt damit die vom Kantonsgericht Luzern verhängten Urteile, unter anderem wegen gewerbemässigen Betrugs: drei Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe für den Sohn sowie drei Jahre für die Mutter. Beide sind Schweizer Staatsbürger.
- Entscheide des Bundesgerichts: 6B_704/2025 und 6B_705/2025




