«Nazi Trump»-Banner am WEF: Wie Kritik zur Staatsaffäre wird
Ein Davoser Anwohner provoziert mit einem Anti-Trump-Banner. Die Polizei droht mit einem Strafverfahren. Endet die Meinungsfreiheit am WEF? Der Beobachter ordnet ein.

Veröffentlicht am 21. Januar 2026 - 15:00 Uhr

Jürg Grassl, 43, aus Davos sorgt mit dem Banner «Nazi Trump Fuck Off» während des WEF für Ärger mit der Polizei.
Jürg Grassl wohnt dort, wo sich im Moment die Mächtigen der Welt treffen: in Davos, direkt beim WEF-Kongresszentrum. Zu diesem Anlass hat er seinen Balkon geschmückt – mit einem Banner mit der Aufschrift «Nazi Trump Fuck Off!».
Das Transparent fällt auf. Auch der Polizei. Denn kurz nachdem Grassl es aufgehängt hat, steht die Bündner Kantonspolizei vor der Tür. Die Ansage: Das Banner muss weg, sonst droht ein Strafverfahren. Grassl lässt sich nicht beeindrucken: «Die Fahne bleibt», sagt er zum «Blick».
Der Beobachter analysiert die rechtliche Lage: Ist so ein Transparent wirklich verboten? Setzt das WEF die Meinungsfreiheit ausser Kraft?
Die Freiheit, auch mal laut zu sein
Fest steht: Die Bundesverfassung garantiert uns allen, unsere Meinung frei zu äussern. Wir dürfen unsere Ansichten verbreiten, auch wenn sie unbequem oder provozierend sind.
Wer sich politisch und medial exponiert, muss mit Kritik rechnen – sie gehört sozusagen zum Jobprofil eines Staatsoberhaupts.
Doch es gibt Grenzen. Der Staat kann Grundrechte einschränken, um andere Interessen zu schützen. Dafür braucht es – unter anderem – eine gesetzliche Grundlage. Und die gibt es tatsächlich, und zwar im Strafgesetz.
Wenn das Banner zum Staatsaffäre wird
Das Strafgesetz hält fest, dass man einen fremden Staat nicht öffentlich beleidigen darf, etwa in der Person seines Oberhauptes. Wer dagegen verstösst, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Wiegt also das Wohlbefinden von Donald Trump, einem nach aktuellem Verfahrensstand verurteilten Straftäter, schwerer als die Meinung des Davoser Anwohners?
Nein. Denn beim Verbot geht es nicht darum, das Ego zartbesaiteter Staatsmänner zu schützen. Sondern um die Interessen der Schweiz, korrekte Beziehungen zu ausländischen Staaten zu pflegen.
Das Verbot schützt die Ehre der USA bloss indirekt – und es schützt nicht die persönliche Befindlichkeit ihres Präsidenten.
Grünes Licht von ganz oben
Eine solche Straftat ist jedoch keine Bagatelle, die ein Polizist im Vorbeigehen erledigt. Sie wird nur verfolgt, wenn der Bundesrat es anordnet. Das tut er entweder von sich aus oder weil die betroffene Regierung – in diesem Fall das Weisse Haus – offiziell darum bittet.
Falls es so weit kommt, müsste das Gericht immer noch ein paar offene Fragen klären: Beleidigt der Slogan «Nazi Trump Fuck Off!» wirklich das Land Amerika als Ganzes? Und kann sich der beschuldigte Anwohner etwa entlasten, indem er beweist, dass die Aussage wahr ist?
Das letzte Wort hat das Gericht
Ob die Schweiz wegen des Davoser Balkons wirklich in eine diplomatische Krise stürzt, bleibt offen. Wenn der Bundesrat nichts unternimmt, bliebe Trump nur noch, Grassl persönlich wegen Ehrverletzung anzuzeigen. Es ist allerdings zu vermuten, dass der amerikanische Präsident gerade anderes zu tun hat.
Übrigens: Wer am Stammtisch mit seinen drei Freunden über die Mächtigen der Welt lästert, hat noch nichts zu befürchten. Die strafbare Staatsbeleidigung setzt voraus, dass die Äusserung öffentlich geschieht. Private Kritik bleibt also grundsätzlich straffrei.
- Schweizerische Bundesverfassung: Meinungs- und Informationsfreiheit
- Schweizerisches Strafgesetzbuch: Beleidigung eines fremden Staates
- Schweizerisches Bundesgericht: BGE 145 IV 433
- «Blick»: Anti-Trump-Protest beim WEF: «Die Fahne bleibt hängen»




