Mass-Voll-Kundgebung, Basel-Nazifrei-Gegendemonstration und Demos gegen den Krieg im Nahen Osten. Für die Stadt Basel waren das zu viele angekündigte Proteste am gleichen Wochenende. Die Kantonspolizei verfügte deshalb vom 20. bis 22. Oktober ein generelles Demonstrationsverbot.

Kurz nach der Ankündigung meldeten sich kritische Stimmen, ein generelles Verbot sei womöglich verfassungswidrig. Nun haben die demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz (DJS) zusammen mit den linken Parteien SP Basel-Stadt, Grüne und Basta Rekurs dagegen eingelegt.

Internationale Konflikte dürften kein Grund sein, um Demonstrationen im Allgemeinen zu verbieten, meinte Geschäftsleiterin von DJS Basel Ada Mohler gegenüber Radio SRF Regionaljournal Basel. Weil keine Einzelfallprüfung stattgefunden habe, sei das Demonstrationsverbot nicht mit der Bundesverfassung vereinbar und würde die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit verletzen. Es sei fragwürdig, ob die Kantonspolizei das Demonstrationsverbot überhaupt hätte erlassen dürfen oder ob das nicht der Gesamtregierungsrat hätte tun sollen.

Die DJS und die linken Parteien verlangen durch den Rekurs jetzt vom Justiz- und Sicherheitsdepartement eine erneute Überprüfung des Kundgebungsverbots. Auch sollen die Rechtslage und die Kompetenzen der Kantonspolizei im Hinblick auf künftige Demonstrationen geklärt werden. Rückwirkend kann der Rekurs zwar nichts mehr ändern, aber «man kann für die Zukunft Rechtssicherheit schaffen», so Ada Mohler.