Sind Fussballwetten bei der Arbeit legal?
Meine Firma organisiert ein Tippspiel, bei dem alle 200 Angestellten mitmachen können. Einsatz: 20 Franken. Ist das erlaubt?

Veröffentlicht am 12. Juni 2026 - 08:41 Uhr

Tippspiele unter Freunden oder innerhalb der Familie sind kein Problem.
Geldspiele sind laut Gesetz grundsätzlich verboten, ausser sie sind bewilligt oder der Anbieter hat eine Konzession. Nicht unter das Verbot fallen private Geldspiele. Privat heisst:
- Das Spiel wird nicht öffentlich bekannt gemacht, etwa über die sozialen Medien.
- Nur wenige Personen machen mit.
- Sie sind familiär, beruflich oder in ähnlicher Weise verbunden.
- Es gibt keine Teilnahmegebühren.
- Die Summe der Einsätze ist tief und wird als Spielgewinn vollständig den Spielern ausgezahlt.
Aber was heisst «wenige Personen» oder «tiefe Summe» genau? Zahlen stehen weder im Gesetz noch in der Verordnung. Erlaubt sind laut Botschaft des Bundesrats etwa ein einmaliges Fussball-Tippspiel unter Arbeitskollegen oder «Wetten unter Freunden».
200 Teilnehmende sind wohl kein privater Rahmen mehr. Fragen Sie deshalb kurz bei der Interkantonalen Geldspielaufsicht nach – die prüft Spielkonzepte und gibt Tipps.
Wie soll man reagieren, wenn eine ausländische Lotteriegesellschaft mit einem Angebot lockt? Macht man sich mit der Teilnahme strafbar? Und wie funktionieren eigentlich Tippgemeinschaften? Beobachter-Abonnentinnen und ‑Abonnenten erhalten im Merkblatt «Geldspiele» die Antworten.




